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Ingrid Nestle
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Frage von Volker U. •

Frage an Ingrid Nestle von Volker U. bezüglich Finanzen

Hallo Frau Nestle,

durch die lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.) bin ich auf das Klimaschutzprogramm 2030 aufmerksam gemacht worden. Bei den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme steht unter anderem, dass "die Mindestanforderungen an die energetischen Maßnahmen" erfüllt sein müssen.
Allerdings konnte mir bislang niemand diese "Mindestanforderungen" definieren. Auch in den Veröffentlichungen zu diesem Gesetz habe ich nichts gefunden.
Darum wende ich mich nun an Sie:
Wir wollen zeitnah unser Dach sanieren lassen und es macht finanziell einen großen Unterschied, ob ein U-Wert von 0,20 W/(qm*K), wie es die EnEv 2016 vorgibt, erreicht werden muss, oder ob der Kfw-Standard mit einem U-Wert von 0,14 W/(qm*k) entscheidend ist.
Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
V. U.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ulrich,

vielen Dank für Ihre Frage. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten weiter.
Schön, dass Sie eine energetische Sanierung Ihres Hauses bzw. im Speziellen Ihres Daches in Erwägung ziehen. Genau das brauchen wir für eine erfolgreiche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft hin zu einer klimaverträglichen und weiterhin lebenswerten Zukunft!
Konkret zu Ihrer Frage möchte ich Sie auf folgendes Merkblatt der KfW verweisen, welches die Anforderungen an die Maßnahmen definiert: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000003612_M_151_152_430_Anlage_TMA_2018_04.pdf
Je nachdem um was für ein Dach es sich handelt, ist ein maximaler U-Wert definiert, den Sie der Tabelle entnehmen können.
Ich möchte Sie nicht überschütten mit Informationen, doch ich empfehle Ihnen dringend das folgende Übersichtsdokument zu lesen. Wenn Sie dort auf die einzelnen farbig hinterlegten Kasten mit den jeweiligen Maßnahmen klicken, werden Sie automatisch auf die entsprechende offizielle Seite mit weiterführenden Informationen weitergeleitet. https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/Publikation/factsheet-foerderprogramme-fuer-hauseigentuemer.pdf?__blob=publicationFile&v=10
Für Sie ist der Bereich "Sanieren" relevant.
Bitte beachten Sie, dass für jede Maßnahme durch eine geprüfte Energieberaterin oder ein geprüften Energieberater aus der „Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“ die Förderfähigkeit der Maßnahme und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigt werden muss. Ansonsten kann Ihnen die Förderung nicht bewilligt werden. Dafür haben Sie dann auch die Sicherheit, dass die Maßnahme sinnvoll ist. Prinzipiell können Sie in Betracht ziehen, auch schon früher einen Energieberater hinzuzuziehen. Auch für die Kosten hierfür können Sie Zuschüsse von der KfW erhalten.

Wir haben bereits von mehreren Bürgerinnen und Bürgern gehört, dass das Verfahren zwischenzeitlich relativ zeitaufwändig sein kann. Wir setzen uns darum im Rahmen unserer oppositionellen Arbeit dafür ein, hier weitere Vereinfachungen zu erreichen. Die Förderung muss für jede und jeden von uns zugänglich sein und nicht nur für Menschen mit viel Zeit und/ oder Affinität zu komplexen Dokumenten.

Lassen Sie sich bitte nicht von Ihrem Weg abbringen und rufen Sie die Fördermittel ab, die Ihnen zustehen. Nur mit Ihnen gemeinsam schafft Deutschland die Wärmewende!

Mit besten Grüßen

Dr. Ingrid Nestle, Mdb

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