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Ingrid Arndt-Brauer
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Frage von Martin M. •

Frage an Ingrid Arndt-Brauer von Martin M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,

ich habe dieses Jahr mit 17,5 Jahren mein Abitur gemacht und möchte mir nun für einen Auslandsaufenthalt Geld verdienen.
Leider höre ich von jedem Arbeitgeber das gleiche: "Wenn sie 18 sind, können sie sich gerne bewerben, wir stellen leider nur Volljährige ein".
Grund hierfür sind meistens die vorgeschriebenen Arbeitszeiten, denn Supermärkte haben heutzutage länger als bis 20:00 Uhr, Restaurants länger als bis 22:00 Uhr geöffnet.

Die Maximalstundenzahl des Jugendschutzgesetzes verstehe ich ja noch, aber warum darf ich mit 17 Jahren ab 5 Uhr morgens beim Bäcker arbeiten, nicht aber bis 24:00 Uhr im Restaurant?

Warum gibt es so ein Gesetz, das es mir fast unmöglich macht einen Job zu finden?
Ich habe die Schule abgeschlossen, als vor was soll mich dieses Gesetz schützen?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Müller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Die von Ihnen angesprochene Beschränkung der Arbeitszeit in Restaurants fällt in den § 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Dieser regelt die Nachtruhe, als explizites schutzbedürftiges Gut. Jugendliche dürfen daher im Grundsatz nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Nur in bestimmten Konstellationen für über 16- bzw. 17-jährige ist eine Beschäftigung ab 4 Uhr (Bäckereien) bis max. 23:30 Uhr (in Gaststätten bis 22 Uhr) möglich. Der Gesetzgeber kommt mit den gesetzlich definierten Ausnahmen den Arbeitszeit-Unterschieden in bestimmten Branchen nach. Im Bäckerhandwerk macht eine Ausnahme Sinn, da Backwaren früh produziert werden müssen. In der von Ihnen angesprochenen Gastronomiebranche wird sehr häufig mit Aushilfskräften, bzw. mit Minijobbern gearbeitet. Eine Öffnung der Arbeitszeiten im Gastronomiebereich, würde eine hohe Zahl potenzieller Arbeitsplätze für Jugendliche betreffen und demzufolge zu einer Aufweichung der Nachtruhe auf breiterer Front führen. Ich halte den Schutz der Nachtruhe für notwendig, auch wenn manche Jugendliche das mitunter anders sehen. Die vorhandenen Beschränkungen mögen aus Ihrer Sicht eine unnötige Beschränkung sein und Ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zeitweise erschweren. Bitte denken Sie jedoch auch an die Möglichkeiten missbräuchlicher Gestaltungen auf Kosten junger Menschen, die es dauerhaft zu verhindern gilt.

Mit freundlichen Grüßen Ingrid Arndt-Brauer, MdB