(...) Die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs war aus unserer Sicht erforderlich geworden, nachdem ein Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 zu erheblichen Verunsicherungen bei jüdischen und muslimischen Gläubigen in Deutschland geführt hatte. Obwohl andere Gerichte zuvor in vergleichbaren Verfahren zu einem anderen Abwägungsergebnis gelangt waren, mussten muslimische und jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger nach dem Urteil des Landgerichts Köln nunmehr befürchten, dass religiöse Beschneidungen von Jungen nicht mehr erlaubt seien. (...)
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