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Ingo Wellenreuther
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Frage von Holger H. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Holger H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

mit folgendem wende ich mich an Sie, sind Sie doch Abgeordneter des Innenausschusses.

Viel Protest und Demonstrationen hatte das am 12.12. 12 verabschiedete DFL-Papier, - ehemals als "sicheres Stadionerlebnis" angekündigt und dann als "Stadionerlebnis" gelandet -, bundesweit hervorgerufen. Auch in Berlin.

Dabei haben die Vereinsvertreter in den Anträgen 8a und 11 beschlossen, daß insbesondere Gästefans in nicht von außen einsehbaren Gebäuden "verstärkte Personenkontrollen" durch Ordnungskräfte über sich ergehen zu lassen haben. Auch wenn das Grundgesetz sich in privaten Verträgen nur mittelbar auswirkt, so stellt sich trotzdem die Frage, inwiefern der Verband mit diesem beschlossenen Antrag Art. 3 Abs. 3 GG mißachtet hat, nachdem "niemand seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft benachteiligt oder bevorzugt werden" darf.

Aufgrund der Anfrage der Linken BT-Drs. 17/11442 (wobei ich nur die Fragen als richtig empfinde) und der jetzt erfolgten Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 17/11806 stellen sich mehrere Fragen, die ich Ihnen gerne als ehemaligen Richter vortrage:

- Von vielen wird diese Art der Kontrollen als Vorabverdächtigungen als Schwerverbrecher ohne Anlaß empfunden weil ohne Verdacht, welche sich noch nicht einmal die DDR im Tränenpalast so umfangreich heraus nahm. Ist diese Art der "verstärkte Personenkontrollen" durch Ordnungsdienste mit unserem GG oder dem Gesetz gedeckt oder soll dafür eine besondere Rechtsgrundlage geschaffen werden?

- Sofern gerade solche "verstärkte Personenkontrollen" im geschichtsschwangeren und Ihnen bekannten Olympiastadion in Berlin stattfinden, in wie weit sehen sie darin einen außenpolitischen Schaden zu Lasten von Deutschland? (Beim Besuch des Staatsoberhaupt des Vatikans in diesem Stadion erfolgten keine solche "verstärkte Personenkontrollen").

Mit freundlichen Grüßen
Holger Hellmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hellmann,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage vom 1. Januar 2013 zum Thema "Demokratie und Bürgerrechte".

In der mir vorliegenden, finalen Fassung der Antragssammlung des Konzeptpapiers "Stadionerlebnis" zur ordentliche Mitgliederversammlung des Ligaverbandes am 12. Dezember 2012 findet sich keine Formulierung, die darauf hinweist, dass "insbesondere Gästefans in nicht von außen einsehbaren Gebäuden ,verstärkte Personenkontrollen´ durch Ordnungskräfte über sich ergehen zu lassen haben", wie Sie in Ihrer Anfrage schreiben.

In Antrag Nr. 8 unter § 22 Nr. 1 heißt es: "Zur Sicherstellung eines störungsfreien Spielablaufs, zur Verhinderung von Gefahren für die Zuschauer, Spieler und Schiedsrichter sind an den Zu- und Abgängen, den Zu- und Abfahrten der äußeren und inneren Umfriedung der Platzanlage sowie an den sonstigen Zugängen nicht allgemein zugänglicher Bereiche lageabhängig Kontrollen der Besucher und der von ihnen mitgeführten Gegenstände durchzuführen. Die Kontrolleinrichtungen müssen so beschaffen sein, dass Kontrollen sicher, zügig und angemessen durchgeführt werden können."

In der Begründung wird dies dann u.a. wie folgt erläutert: "Die Kontrolleinrichtungen müssen so beschaffen sein, dass jegliche Kontrollen sicher, d.h. ohne Drucksituationen, zügig und angemessen, d.h. verhältnismäßig und sorgfältig, durchgeführt werden können. Dies liegt im Interesse aller Beteiligten, der Besucher, der Ordnungsdienstkräfte und der Polizei. Dabei ist auch zu gewährleisten, dass Kontrolleinrichtungen zur Durchsuchung von Personen im Gastbereich - sofern sie denn nach entsprechender gemeinschaftlicher Lagebeurteilung durchgeführt werden - für vor Ort anwesende Sicherheits- und Fanbeauftragte des Gastvereins jederzeit zugänglich sind."

Mit einer Diskriminierung (welcher Art auch immer) haben diese Maßnahmen, die einzig und alleine der Sicherheit im Stadion dienen, nichts zu tun. Sie stehen weder mit der Geschichte des Olympiastadions, noch mit Maßnahmen der ehemaligen DDR in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther MdB