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Ingo Wellenreuther
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Frage von Thomas K. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Thomas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

in Kürze ist im Bundestag die Abstimmung über den „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ (ESM) geplant.
Siehe hierzu folgendes Internetvideo: (einfach den Text in die Kopfzeile Ihres Internetbrowsers kopieren)
http://www.youtube.com/watch?v=d6JKlbbvcu0
Das zentrale Recht des Bundestages, das sogenannte „Königsrecht“, ist das Haushaltsrecht. Durch den ESM können Gelder OHNE(!!!) Zustimmung des gesamten Bundestages abgezogen werden, ein indirektes Vetorecht ist völlig unzureichend.
Hierdurch würde sich der deutsche Bundestag durch Aufgabe des „Königsrechts“ faktisch selbst entmachten!
In der deutschen Geschichte hat sich schon einmal ein Parlament selbst entmachtet, dies war am 23. März 1933 mit dem „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“.
Was danach kam, das wissen wir alle!!
Wehret den Anfängen!!!
Herr Ingo Wellenreuther, Sie sind nicht zum Bundestagsabgeordneten gewählt worden, um den Bundestag durch Aufgabe des „Königsrechts“ zu entmachten!!
Herr Ingo Wellenreuther, wie gedenken Sie, die Entmachtung des deutschen Bundestages zu verhindern?

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Kauselmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kauselmann,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wenn Sie die Inhalte des Videos - das schon einige Monate alt ist - für bare Münze nehmen, kann ich gut verstehen, dass Sie dies verunsichert. Das Problem ist lediglich, dass das Video voller Unwahrheiten, Verdrehungen und falschen Behauptungen ist. Ein Artikel auf Spiegel-Online hat sich damit sehr kritisch befasst: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/vermeintliches-enthuellungsvideo-polemik-gegen-rettungshilfen-a-784869.html

Nur ein Beispiel dazu: Zwar sagt der in dem Video zitierte Art. 10 Abs. 1 S. 2 des damaligen ESM-Vertragsentwurfs: "Er (Anm. der Gouverneursrat) kann die Änderung des Grundkapitals beschließen ...". Es lohnt sich aber, weiter zu lesen, denn in Art. 10 Abs. 1 S. 3 steht: "Dieser Beschluss tritt in Kraft, sobald die ESM-Mitglieder die Verwahrstelle über den Abschluss ihrer geltenden nationalen Verfahren in Kenntnis gesetzt haben." Das heißt also, die Nationalstaaten (die Parlamente!) müssen zuvor zustimmen! Der Deutsche Bundestag gibt also in keiner Weise sein "Königsrecht" ab. Ganz im Gegenteil setzt sich auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine starke Beteiligung des Bundestags bei den Maßnahmen des ESM ein und dies ist auch verfassungsrechtlich geboten, wie dies das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt hat.

Das Video ist daher höchst unseriös und kann insgesamt nicht ernst genommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB