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Ingo Flemming
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Frage von Joschik B. •

Wie ist Ihre Position zur Chatkontrolle und digitalen Grundrechten?

Sehr geehrter Herr Flemming,

im Zusammenhang mit der geplanten EU-Verordnung zur Chatkontrolle interessiert mich Ihre persönliche Position. Insbesondere halte ich eine anlasslose Durchsuchung privater Nachrichten für problematisch. Der Schutz privater Kommunikation sollte aus meiner Sicht auch im digitalen Raum gelten, um einen unverhältnismäßigen Zugriff staatlicher Stellen und möglichen Machtmissbrauch zu verhindern.

Darüber hinaus sehe ich mit Sorge, dass auf EU-Ebene zunehmend Regelungen diskutiert werden, die in die private Kommunikation und andere Freiheitsrechte eingreifen können.

Daher meine Frage: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Deutschland einer EU-Regelung mit anlassloser Überwachung privater Nachrichten nicht zustimmt? Und wie positionieren Sie sich grundsätzlich zu vergleichbaren Einschränkungen digitaler Freiheitsrechte?

Über eine kurze Antwort zu Ihrer persönlichen Position würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Joschik B.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Den Schutz privater Kommunikation halte ich auch im digitalen Raum für ein wichtiges Freiheitsrecht. Gleichzeitig müssen wir insbesondere Kinder wirksam vor sexuellem Missbrauch, Grooming und der Verbreitung entsprechender Inhalte schützen.

Für mich sind diese Ziele kein Widerspruch. Ich lehne eine anlasslose, flächendeckende Überwachung privater Kommunikation ab. Insbesondere darf eine europäische Regelung nicht dazu führen, dass Ende-zu-Ende-Verschlüsselung systematisch geschwächt oder die Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger vorsorglich durchsucht wird.

Das entspricht auch der aktuellen Linie der EVP-Fraktion, dessen Mitglied auch die Vertreter der CDU/CSU sind: Sie fordert wirksame und verhältnismäßige Maßnahmen gegen sexuellen Kindesmissbrauch, zugleich aber ausdrücklich den Schutz sicherer Verschlüsselung und die Einhaltung des europäischen Grundsatzes, dass es keine allgemeine Überwachung geben darf.

Gleichzeitig halte ich es für richtig, den Strafverfolgungsbehörden bei einem konkreten Verdacht und auf klarer rechtsstaatlicher Grundlage wirksame Ermittlungsinstrumente zur Verfügung zu stellen. Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden – Eingriffe müssen aber zielgerichtet, verhältnismäßig und rechtlich kontrolliert sein. Auch die Union setzt sich grundsätzlich für stärkere Ermittlungsbefugnisse bei schweren Straftaten ein.

Meine persönliche Position (auch als Vater zweier Kinder) ist daher: Kinderschutz und effektive Strafverfolgung ja – anlasslose Massenüberwachung und eine generelle Schwächung sicherer Verschlüsselung nein. Diesen Maßstab würde ich auch bei anderen Eingriffen in digitale Freiheitsrechte anlegen.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Flemming MdL

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