(...) Daher kann ich Ihnen nur allgemeine Hinweise geben. Grundsätzlich kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande. Er wird auch nur mit dem Inhalt geschlossen, den die Parteien tatsächlich vereinbart haben. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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