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Ilse Aigner
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Frage von Gerhard K. •

Frage an Ilse Aigner von Gerhard K. bezüglich Familie

Sehr geehrter Frau Meyer ,
als einf. Angestellter, Vater von drei studierenden Söhne, für deren Lebensunterhalt wir Eltern bis weit über die Kindergeldzahldauer (25) aufkommen müssen, da ihr Studium, die Wohnung in jobmäßig leergefegten Kleinstädten u. ihr ehrenamtliches soziales Engagement ( H. Seehofer: "wertvolle und unbezahlbare soziale Rendite") kaum Zuverdienst zulässt, entging ich 2009 durch die rechtzeitige Annahme einer Abfindung der Ausstellung und einer mittellosen Zukunft. Mit 53 Jahren hatte ich wieder eine Vollzeit-Arbeitsstelle gesucht und angetreten, ausschließlich durch den nicht üppigen Arbeitslohn für 8 Monate Arbeit entsteht nun eine Steuerlast in Höhe von 125 Prozent diese Brutto-Arbeitslohnes bzw. 150 Prozent des Netto-Arbeitslohnes. Hätte ich statt zu arbeiten ALG I bezogen, wäre ich nun um fast 50.000 Euro wohlhabender. (Die Zahlen stammen von den zuständigen Behörden.)

1.) Kennen Sie diese Auswirkung der Steuergesetze?
2.) Halten Sie eine Steuergesetzgebung für gerecht und volkswirtschaftlich sinnvoll, die dazu führt, das die Aufnahme von sozialversicherungspflichtiger Arbeit völlig sinnlos wird, da der dafür bezahlte Lohn vielfach nicht einmal ausreicht die daraus entstehende Steuerschuld zu begleichen?
3.) Halten Sie bzw. die CSU es für ethisch und politisch vertretbar, dass derartig Betroffene besser Arbeitslosengeld beziehen, als zu arbeiten und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen?
4.) Halten Sie es für besser, dass Studenten sich nicht ehrenamtlich engagieren, sonderen statt dessen für Lebensunterhalt u. Studiengebühren nebenbei arbeiten, um Geld zu verdienen, das den Eltern als Steuer wieder abgezogen wird?
5.) Womit begründen Sie Ihre Auffassung?

6.) Falls Sie vertreten, es ist sozial und politisch nicht sinnvoll, dass Arbeit zu faktischer Lohn-Enteignung führt: Was werden Sie als politisch Verantwortlicher dagegen unternehmen.

Ihre Antwort interessiert sicher viele Betroffene, die mit Abfindung entlassen werden:
M. f. G.
gkr

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