
(...) In der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine Gewaltenteilung, die es Bundestagsabgeordneten nicht erlaubt, sich in Gerichtsverhandlungen einzumischen. Mehr Möglichkeiten zur Einflussnahme auf Gerichtsentscheidungen als jeder andere Bürger der Bundesrepublik haben sie verfassungsrechtlich nicht. (...)