Portrait von Hubertus Heil
Antwort von Hubertus Heil
SPD
• 19.03.2025

Ich stimme mit Ihnen überein, dass sich Arbeit lohnen muss. Daher bleibt ein Verdienst von 30 % in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anrechnungsfrei, was bedeutet, dass nur 70 % davon anspruchsmindernd anzurechnen sind.

Frage von Philipp B. • 19.12.2024
Portrait von Hubertus Heil
Antwort von Hubertus Heil
SPD
• 19.03.2025

Auf die 2025 gestiegenen Beitragssätze zur Kranken- und zur Pflegeversicherung habe ich als Arbeits- und Sozialminister keinen unmittelbaren Einfluss. Es ist mir aber ein wichtiges Anliegen, dass von den Bruttoverdiensten ein faires und auskömmliches Netto bei den Beschäftigten ankommt.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort von Hubertus Heil
SPD
• 19.03.2025

Ich vermute, dass eine Änderung im anzurechnenden Einkommen zu einer Kürzung oder zum Wegfall des Grundrentenzuschlags Ihrer Frau geführt hat. Sollte das anzurechnende Einkommen sinken, könnte es wieder zu einer Auszahlung der Grundrente kommen.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort von Hubertus Heil
SPD
• 15.05.2025

Leider gibt es dafür unter den aktuellen politischen Mehrheitsverhältnissen keine ausreichende parlamentarische Unterstützung.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort von Hubertus Heil
SPD
• 19.03.2025

Zeiten der Arbeitslosigkeit gelten unabhängig vom Grund, der zum Bezug von Arbeitslosengeld geführt hat, nicht als Grundrentenzeiten, weil mit der Grundrente insbesondere die langjährig verpflichtende Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung aus unterdurchschnittlichem Einkommen anerkannt werden soll

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Hubertus Heil
Hubertus Heil
SPD
E-Mail-Adresse