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Antwort 12.07.2023 von Hubertus Heil SPD

Die Renten werden auf der Grundlage der gesetzlichen Rentenanpassungsformel jährlich zum 1. Juli angepasst.

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Antwort 12.10.2023 von Hubertus Heil SPD

Es trifft zu, dass die Rentenanpassung 2023 zwar aktuell hinter der Inflation zurückbleibt, aber dies ist nur eine Momentaufnahme

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Antwort 23.06.2023 von Hubertus Heil SPD

Eine Wärmepumpe kann viel Strom verbrauchen, sie liefert jedoch ungefähr drei Mal mehr Wärme als Strom verbraucht wird. Für die nahe Zukunft arbeitet die Bundesregierung an einer Weiterentwicklung der Strompreisbremse, sodass es für Wärmepumpen einen eigenen, günstigeren, Tarif geben soll.

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Antwort 23.06.2023 von Hubertus Heil SPD

Im Rahmen dieser Prüfung werden ggf. auch zu höheren Mieten führende Modernisierungsumlagen berücksichtigt.

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Antwort 05.07.2023 von Hubertus Heil SPD

Die Zahlung eines Inflationszuschlages zusätzlich zur Rentenanpassung ist hingegen keine Aufgabe für die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung und würde das System überfordern.

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Antwort 23.06.2023 von Hubertus Heil SPD

Es werden nun die aktuellsten Daten der Preisentwicklung zusätzlich berücksichtigt. Im Ergebnis erhöhten sich dadurch die Regelbedarfe zum 1. Januar 2023 um rund 12 Prozent.