Allerdings ist das Visumverfahren für kurzfristige Aufenthalte rechtlich europaweit einheitlich ausgeformt. Die Voraussetzungen und Kriterien für die Erteilung kurzfristiger Visa - wie sie etwa für Familienbesuche beantragt werden können - sind im EU-Visakodex festgeschrieben und binden die Visastellen aller Mitgliedstaaten unmittelbar.
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