Wie rechtfertigen Sie die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld, obwohl sie den von Ihnen versprochenen Respektansatz unterlaufen & gegen die VV Gerenze des Existenzminimums verstoßen könnte?
Sehr geehrter Herr Heil,
mit der Einführung des Bürgergeldes haben Sie betont, dass es um mehr Respekt, Teilhabe und weniger Druck für Menschen in schwierigen Lebenslagen gehen soll. Nun aber stehen geplante Gesetzesverschärfungen im Raum, die genau das Gegenteil bewirken: härtere Sanktionen, strengere Zumutbarkeitsregeln und mögliche Leistungskürzungen bis unter das Existenzminimum. Damit wird ein verfassungsrechtlich geschützter Kern (Art. 1 und 20 GG) gefährdet. Besonders betroffen sind Menschen mit Behinderung, psychischen Erkrankungen oder Pflegeverpflichtungen, die realistisch nicht alle Mitwirkungspflichten erfüllen können. Schon 2019 erklärte das Bundesverfassungsgericht Kürzungen über 30 % als unverhältnismäßig. Eine Rückkehr zu druckbasierten Mechanismen widerspricht nicht nur Ihren eigenen Reformversprechen, sondern auch dem Grundgedanken des Sozialstaatsprinzips. Derartige entscheidungen fördern weiterhin den Aufstieg von rechts außen und schaden der Demokratie massiv.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die SPD hat in den Koalitionsverhandlungen mit der Union eine Reform des Bürgergelds vereinbart. Dazu gehören verschärfte Regelungen, um Bürgergeldbezieher zu mehr Kooperation zu bewegen. Das Bundesarbeitsministerium will künftig gesetzlich gegen wiederholte Terminversäumnisse vorgehen.
Allerdings darf eins nicht zugelassen werden: das jetzt in der öffentlichen Debatte Gruppen gegeneinander ausgespielt werden. Es ist unverantwortlich, dass einige, auch im politischen Raum, versuchen, Geringverdiener gegen bedürftige Menschen zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

