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Hubertus Heil
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Frage von Detlef P. •

Finden Sie die Behandlung der Rentner gerecht?

Sehr geehrter Herr Heil,

das Rentenniveau sinkt stetig aber die Rentenbeitragszahlungen steigen stetig.
Ist das Ihrer Meinung nach gerecht?
Für Rentner gibt es keinen Inflationsausgleich und die Rentenerhöhungen sind einfach nur lächerlich da nach fast jeder Rentenerhöhung die Krankenkassen wieder die Beiträge erhöhen. Da bleibt von der Rentenerhöhung fast nichts übrig. Viele Rentner leben daher an der Armutsgrenze und müssen teilweise die Angebote der Tafeln in Anspruch nehmen. Das in einem Land wie Deutschland das für anscheinend alle anderen Angelegenheiten Geld zur Verfügung stellen kann, aber die Rentner im Stich lässt, kann man nicht nachvollziehen. Werden Sie sich dafür stark machen das da endlich etwas grundlegend zum positiven geändert wird?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Uns ist wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger gerecht behandelt werden.

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass Ihre Wahrnehmung, die Rentenbeitragszahlungen stiegen ständig und das Rentenniveau sinke ständig, nicht den Tatsachen entsprich.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist finanziell sehr gut aufgestellt. Wir haben mit 18,6 Prozent einen Rentenbeitragssatz, der seit 2018 auf niedrigem Niveau stabil ist. Wir werden voraussichtlich den Beitragssatz auf diesem Niveau bis 2026 halten können.

Entscheidend für die günstige Entwicklung ist der sehr stabile Arbeitsmarkt. Je mehr Erfolge wir bei der Fachkräftesicherung, bei der Frauenerwerbsbeteiligung, der qualifizierten Zuwanderung, bei der Aus- und Weiterbildung, bei der Beschäftigung Älterer haben, desto stärker hilft uns das auch bei der Rente.

Auch sorgen wir für ein stabiles Rentenniveau. Seit dem Jahr 2018 haben wir bis zum Jahr 2025 ein garantiertes Rentenniveau von 48 Prozent gesetzlich gesichert. Diese Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent soll nach dem Koalitionsvertrag verlängert werden, um die Rente auch für die heute junge Generation verlässlich zu gestalten. Das ist auch angesichts der demografischen Entwicklung eine finanzielle Herausforderung, welcher wir uns stellen.

Mit dem Aufbau des Generationenkapitals wollen wir die Finanzierungsbasis der Rentenversicherung erweitern. Sie soll künftig durch Beiträge, Bundeszuschüsse und Kapitalerträge getragen werden. Das geplante Generationenkapital soll einen substantiellen Beitrag zur langfristigen Stabilisierung der Rentenversicherung leisten.

Soweit Sie kritisieren, dass die Rentenanpassung zum 1. Juli 2023 hinter der Inflation zurückbleibe, möchte ich Folgendes erläutern:

Die Renten werden auf der Grundlage der gesetzlichen Rentenanpassungsformel jährlich zum 1. Juli angepasst. Dabei gilt: Die gesetzliche Rente ist lohn- und beitragsbezogen und folgt daher grundsätzlich den Löhnen. Damit wird sichergestellt, dass die Rentnerinnen und Rentner an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung teilhaben.

Das bedeutet grundsätzlich auch: Bleibt die Lohnsteigerung hinter der Inflation zurück, ist auch die Rentenanpassung geringer als die Inflation. Auf der anderen Seite ist durch die sogenannte Rentengarantie sichergestellt, dass die Rentenwerte bei sinkenden Löhnen nicht gekürzt werden.

Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2023 bleibt mit 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten zwar aktuell hinter der Inflation zurück, aber auch die Beschäftigten mussten Reallohneinbußen hin-nehmen. Zudem ist dies nur eine Momentaufnahme. Das Prinzip, dass die Renten den Löhnen folgen, hat sich mit Blick auf die Einkommensentwicklung von Rentnerinnen und Rentnern bewährt. Betrachtet man die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts seit 2012, so beträgt der Anstieg im Westen insgesamt 26 Prozent, im Osten sogar 40 Prozent. Im gleichen Zeitraum sind die Preise nur um 20 Prozent gestiegen. Bei 1.000 Euro Rente lag die Rentenanpassung somit brutto um 63 Euro im Westen und um 198 Euro im Osten über der Inflation in diesem Zeitraum. Aktuell abgeschlossene Tarifverträge sehen durchaus beachtliche Lohnerhöhungen vor. Sie werden sich dann in der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 abbilden.

Des Weiteren bitte ich zu bedenken, dass die Renten insbesondere durch die Beiträge der Beschäftigten finanziert werden. Wenn die Rentenbeziehenden nicht nur an der Lohnentwicklung teilhaben, sondern darüber hinaus noch einen Inflationsausgleich erhalten würden, müssten die Versicherten die damit verbundenen Mehrausgaben durch höhere Beiträge aufbringen und dadurch noch höhere Reallohneinbußen hinnehmen. Dies würde zu einer zusätzlichen Belastung der Versicherten führen.

Zudem hat die Bundesregierung etwa mit der Energiepreispauschale oder der Strom- und Gaspreisbremse Maßnahmen ergriffen, die auch für Rentnerinnen und Rentner zielgerichtete Entlastungen zur Abmilderung der Preissteigerungen mit sich bringen.

Die Beitragssätze zur Krankenversicherung treffen Arbeitnehmer*innen und Rentenbezieher*innen gleichermaßen. Hier kommt es nicht zu einer Benachteiligung von Rentenbezieher*innen.

Dennoch werden wir die Entwicklungen sorgfältig beobachten und gegebenenfalls handeln.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

 

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