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CSU
• 17.10.2008

(...) Eine Entwicklung dahin, dass Patente auf Züchtungsverfahren, Tiere und Pflanzen weitreichende negative Konsequenzen für Landwirte sowie Tier- und Pflanzenzüchter haben, zeichnet sich bei europäischen Patenten derzeit nicht ab. Der Patentschutz eröffnet dem Patentinhaber zwar ein exklusives Nutzungsrecht an seiner Erfindung. Dieser Schutz gilt jedoch nur für neue Entwicklungen und führt nicht zu Beschränkungen des Zugangs zu bereits vorhandenen biologischen Ressourcen. (...)

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CSU
• 17.10.2008

(...) Im Anhang der Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (GenTPflEV) ist festgelegt, dass der Erzeuger zwischen dem Rand einer Anbaufläche mit gentechnisch verändertem Mais und dem Rand einer benachbarten Fläche mit konventionell angebautem, nicht gentechnisch verändertem Mais einen Mindestabstand von 150 Metern einzuhalten hat. Zwischen dem Rand einer Anbaufläche mit gentechnisch verändertem Mais und dem Rand einer benachbarten Fläche mit ökologisch angebautem, nicht gentechnisch verändertem Mais hat der Erzeuger einen Mindestabstand von 300 Metern einzuhalten. Im Falle amtlicher Versuche darf dieser Mindestabstand unterschritten werden, soweit durch andere Maßnahmen, insbesondere durch Entfernen oder Eintüten der männlichen Blütenstände vor der Blüte und durch Anlage einer Mantelsaat, ein Austrag von Pollen aus der Anbaufläche verhindert wird. (...)

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CSU
• 17.10.2008

(...) Der Schutz von Verbraucher und Umwelt ist und bleibt meine Priorität und auch das wichtigste Schutzziel des europäischen und des deutschen Gentechnikrechts. Gentechnisch veränderte Pflanzen und Lebensmittel erhalten nur dann eine Zulassung, wenn nach gründlicher Prüfung durch die europäischen Wissenschaftler keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt zu befürchten sind. Es gibt bis heute keinen einzigen belastbaren Hinweis darauf, dass von zugelassenen Lebensmitteln die Anteile gentechnisch veränderter Pflanzen enthalten oder aus solchen hergestellt wurden, eine Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher oder die Umwelt ausgeht. (...)

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CSU
• 10.09.2008

(...) Noch ein Wort zum Abfall aus dem Ausland. Innerhalb der EU gilt für gewerblichen Abfall der freie Warenverkehr. Die Abfallverbringungsverordnung wurde verschärft. (...)

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CSU
• 30.10.2008

(...) In Deutschland war in der Vergangenheit im nationalen Fleischhygienerecht der Grenzwert für den Gehalt an 5-alpha-Androstenon im Fleisch unkastrierter Eber auf 0,5 ?g/g Fett festgelegt worden. Bei der amtlichen Fleischuntersuchung wurde Eberfleisch, in dem ein Androstenongehalt unterhalb dieses Wertes gemessen worden ist, als genusstauglich beurteilt, oberhalb dieses Wertes dagegen als genussuntauglich wegen starken Geschlechtsgeruchs. (...)

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