Horst-Dieter Witt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Frigga W. •

Muss man erst auf der Straße landen, um die Mietkosten vom Sozialleistungsträger übernommen zu bekommen?

Setzen Sie sich, sofern Sie gewählt werden, dafür ein, dass den Verwaltungen "auf die Finger geklopft wird", wenn sie skandalös Menschenrechte brechen, wie etwa Sozialleistungsträger, die deswegen die Miete für Leistungsbeziehende nicht übernimmt, weil der Vermieter seine Geldforderungen nicht mit Räumung deutlich gemacht hat?
Der Einzelmensch muss Wege effektiver Gegenwehr und Menschenrechtsdurchsetzung bekommen!
Sind Sie dabei?
Ich bin leider nicht berechtigt, selber "kleine Anfragen" zu stellen, daher frage ich Sie, ob Sie mir (und anderen Mieter*innen im SGB-II oder SGB-XII Leistungsbezug helfen, die derzeit oder irgendwann mal wieder Probleme mit starrköpfiger und menschenverachtender Verwaltungspraxis haben).
Ideen für "kleine Anfragen":
https://bewerbungstrainingfuerdenbundestag.blogspot.com/2021/09/entwurfe-zu-kleinen-anfragen-durch.html

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau W.,

 selbstverständlich werden ich Ihnen oder anderen direkt helfen. Die pauschalisierung menschenverachtender Veraltungspraxis sehe ich so nicht. Leider gibt es immer wieder vereinzelte Beamte und Verwaltungsmitarbeiter, die unsozial handeln. Hier muß man genau hinsehen und jeden Einzelfall prüfen. Und Da bin ich dabei.

Mit freundlichen Grüßen

Horst-Dieter Witt