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Frage von Marius H. •

Wie positionieren Sie sich zur Kürzung der Honorare für Psychotherapeut/innen?

Sehr geehrter Herr Mann,
ich habe gestern meine schriftliche Approbationsprüfung zum psychologischen Psychotherapeuten absolviert. Dieser Prüfung gingen 5 Jahre Studium (in Ulm und in Dresden) sowie vier Jahre berufsbegleitende Ausbildung (600h Theorie, 150h Selbsterfahrung, 600h ambulante Psychotherapie, 150h Supervision, 1800h klinische Praxis) voraus.
Am 11.03.2026, ein Tag vor der schriftlichen Approbationsprüfung in Dresden, erfahre ich von der beschlossenen Kürzung der Honorare für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Nach einer Ausbildung, die der eines Facharztes in nichts nachsteht, musste ich mich ohnehin schon auf eine geringere Bezahlung als meine ärztlichen Kolleginnen und Kollegen einstellen. Schon dies war immer schon schwer zu erklären und noch schwerer zu verstehen. Nun aber auch noch eine Kürzung?
Als Leipziger bitte ich Sie also darum mir mitzuteilen, ob Sie diese Entscheidung gutheißen oder ob und was Sie planen, dagegen zu tun? MfG, Marius H.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie die Absenkung der Honorare für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durch die gemeinsame Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzteschaft ansprechen. Ich kann Ihnen versichern, dass meine Fraktion und ich diese Entwicklung sehr aufmerksam verfolgen. Ihre Verunsicherung und Ihren Unmut können wir gut nachvollziehen. Aus unserer Sicht sendet diese Entscheidung kein positives Signal – weder für die Betroffenen noch für die Qualität und Verlässlichkeit der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland. Das gilt umso mehr, als wir im Koalitionsvertrag ausdrücklich einen Schwerpunkt auf die Stärkung der mentalen Gesundheit und den Ausbau entsprechender Unterstützungsangebote gelegt haben.

Lassen Sie mich den Hintergrund dieser Entscheidung kurz einordnen:

In Deutschland werden Fragen zum Leistungsumfang sowie zur Vergütung medizinischer Leistungen grundsätzlich im Rahmen der Selbstverwaltung entschieden. Der Gesetzgeber setzt dabei lediglich die Rahmenbedingungen fest. Die konkreten Verhandlungen führen auf Seiten der Krankenkassen der GKV-Spitzenverband und auf Seiten der Leistungserbringer die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Beide Parteien handeln die Honorare eigenständig aus. Dieses Verfahren ist bewusst so gestaltet, da dort die notwendige fachliche Expertise und Datengrundlage vorhanden ist.

Gemeinsam bilden GKV-SV und KBV den paritätisch besetzten Bewertungsausschuss (§ 87 SGB V). Die KBV vertritt hierbei die Interessen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Kommt es zwischen den Parteien zu keiner Einigung, wird der Erweiterte Bewertungsausschuss eingeschaltet. Dieser wird um einen unabhängigen Vorsitz sowie zwei weitere unparteiische Mitglieder ergänzt, um eine möglichst ausgewogene Entscheidung zu ermöglichen.

Die Bundesregierung übt in diesem Zusammenhang die Rechtsaufsicht aus. Das bedeutet, dass das Bundesministerium für Gesundheit überprüft, ob die Entscheidungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Wichtig ist dabei die Abgrenzung: Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine inhaltliche Bewertung, sondern um eine rechtliche Kontrolle.

Zum konkreten Fall:

Die Selbstverwaltungspartner sind gesetzlich verpflichtet, die Vergütung in der psychotherapeutischen Versorgung regelmäßig – in der Regel jährlich – zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Da im aktuellen Fall keine Einigung erzielt werden konnte, wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss angerufen. Dieser hat schließlich eine Absenkung der Honorare beschlossen.

Die beteiligten Akteure bewerten diese Entscheidung unterschiedlich:

„Honoraranpassung für niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“ (Pressemitteilung GKV-SV vom 12. März 2026)
„Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird um fast fünf Prozent gekürzt“ (Pressemitteilung der KBV vom 12. März 2026)

Beiden Seiten steht es frei, die Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen. Die KBV hat diesen Schritt bereits angekündigt.

Unabhängig davon nehmen wir die möglichen Folgen sehr ernst. Gerade im Bereich der psychischen Gesundheit ist eine verlässliche und gut erreichbare Versorgung von großer Bedeutung. Schon jetzt müssen viele Patientinnen und Patienten lange auf einen Therapieplatz warten. Deshalb haben wir Bundesministerin Nina Warken gebeten, die möglichen Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Versorgung darzustellen.

Zugleich haben wir das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert darzulegen, wie der Beschluss im Rahmen der Rechtsaufsicht geprüft wird und ob Maßnahmen vorgesehen sind, falls sich negative Effekte auf die Versorgung abzeichnen sollten.

Die Entscheidung steht zudem im Zusammenhang mit der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Für uns als SPD gilt dabei klar: Einsparmaßnahmen dürfen weder zulasten der Patientinnen und Patienten gehen noch den Zugang zur Versorgung verschlechtern. Wir erwarten daher zeitnah Vorschläge für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen, die strukturell ansetzen und die Versorgung sichern.

Im Koalitionsvertrag haben wir ausdrücklich vereinbart, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit auszubauen und den Zugang zu Therapie zu verbessern. An diesem Ziel halten wir unverändert fest. Die angekündigten Stellungnahmen des Ministeriums werden wir sorgfältig prüfen und uns weiterhin dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung langfristig gesichert bleibt.

Ich danke Ihnen nochmals herzlich für Ihre engagierten Hinweise.

Mit freundlichen Grüßen
Holger Mann

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