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Holger Mann
SPD
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Frage von Alexander K. •

Nachfrage zu:Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)? 08.09.23

Sehr geehrter Herr Mann,

Vielen Dank für Ihre umfangreiche Antwort auf meine Frage zur KSG-Ambitionslücke.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/holger-mann/fragen-antworten/wie-moechten-sie-die-ambitionsluecke-im-klimaschutzgesetz-schliessen-zwischen-erlaubtem-thg-ausstoss-bis-2045

Das, was Sie bezüglich Erreichen der Klimaziele schreiben, bezieht sich auf die aktuellen Ziele im KSG. Allerdings gibt es ja zwischen den Zielen des KSG und den Zielen von Paris, die 1,5 Grad zu vermeiden, die Diskrepanz, dass das KSG nicht dem deutschen Anteil an den Emissionen für 1,5 Grad angepasst ist. Aktuell sind die geplanten Emissionen im KSG zu hoch. Wir werden bei exakter Erfüllung, trotzdem bis 2030 unseren CO2 Anteil an den 1,5 Grad verfehlen.

Wir wollen aber ja auch die 1,5 Grad vermeiden, was ja immerhin ein Gesetz und völkerrechtlicher Vertrag ist, warum passen Sie die Budgets im KSG nicht entsprechend an?

Mit freundlichen Grüßen
A. K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Der Klimaschutz und die damit verbundenen Ziele haben für mich, für die SPD-Fraktion und für die Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP höchste Priorität. Insbesondere mit dem neuen Klimaschutzgesetz wollen wir den Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung des gesamten Landes, zu einer gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz und Unterstützung von klimafreundlichen Innovationen gehen und die Vorteile der Energiewende hin zu erneuerbaren Energien, nachhaltigen Technologien und neuen grünen Berufsfeldern nachdrücklich fördern.

Deutschland soll als Industrieland eine Vorbildfunktion einnehmen und langfristig mit erneuerbaren Energien und Ressourcen nicht nur arbeiten und wachsen, sondern auch andere Länder inspirieren, diesem Beispiel zu folgen.

Nach neuen Berechnungen benötigen einige klimaintensive Sektoren in Deutschland jedoch mehr Zeit als bisher angenommen, um ihre sektoralen Ziele zu erreichen, z.B. der Gebäude- und der Verkehrssektor. Die Schätzungen gehen davon aus, dass diese Sektoren ihre Klimaziele um das Jahr 2035 erreichen werden.

Ich bin davon überzeugt, dass das Pariser Klimaabkommen und die Entwicklungsziele der Vereinten Nationen nur durch eine tiefgreifende Transformation der Volkswirtschaften und des vorherrschenden Wachstumsparadigmas erreicht werden können und nicht durch kurzlebige Lösungen, die dem Versprechen einer ambitionierten, gerechten und entwicklungsfördernden internationalen Klimapolitik, die zum Schutz von Menschenleben und zum Erhalt von Lebensgrundlagen, Biodiversität und Artenvielfalt beiträgt, mehr als gerecht werden.

Die vielfältigen und internationalen Krisen, mit denen wir uns derzeit individuell und gesamtgesellschaftlich auseinandersetzen müssen, verhindern auch die strikte Umsetzung des Pariser Klimaabkommens, die Erderwärmung bis 2030 auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Vor diesem Hintergrund geben wir als SPD-Bundestagsfraktion den akut bedrohten Menschenleben beispielsweise in der Ukraine und im Gaza-Streifen Vorrang und mobilisieren erhebliche Mittel, um die dortigen Krisen zu entschärfen. Dennoch hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, von ihrem Klimaziel, bis 2045 klimaneutral zu werden, nicht abzuweichen.

Dazu wurden folgende Projekte initiiert:

- Die sektorübergreifende CO2-Reduktion mit einer neu angepassten, zukunftsorientierten Berechnung, der Umbau der Stromversorgung, sodass wir bis 2035 unseren Strom fast vollständig aus erneuerbaren Energien beziehen, der großflächige Ausbau des Wind- und Solarenergienetzes und der auf 2030 vorgezogene Kohleausstieg.

- Wir haben das Deutschland-Ticket zum 1. Mai 2023 eingeführt und damit den Nah- und Regionalverkehr barriereärmer und bezahlbar gemacht. 

- Wir haben das Wärmegesetz durchgesetzt, mit dem ab 2026 alle Kommunen einen Wärmeplan für klimafreundliches Heizen vorlegen müssen. 

- Wir haben die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG und StVO) durchgesetzt, die den Kommunen auf dieser Grundlage konkrete Befugnisse einräumt - etwa zur Einrichtung von Sonderspuren für klimafreundliche Mobilitätsformen oder für Elektro- und Wasserstofffahrzeuge. Außerdem erhalten die Kommunen mehr Flexibilität bei der Anordnung von Bewohnerparken. Darüber hinaus haben wir mit der Reform der Lkw-Maut ein System eingeführt, das an den CO2-Ausstoß gekoppelt ist. Die Mauteinnahmen werden zweckgebunden für die Verbesserung der Bundesfernstraßeninfrastruktur und für Maßnahmen im Mobilitätsbereich eingesetzt.

- Zudem werden wir ein Wasserstoff-Kernnetz aufbauen, das den Import von gasförmigem Wasserstoff ermöglicht. Ziel ist es, in Zukunft ein Wasserstoffnetz in Deutschland aufzubauen und damit Wirtschaft und Klimaschutz in Einklang zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Mann, MdB

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