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Henri Schmidt
CDU
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Frage von Antje M. •

Wie stehen Sie zu einem Verbot der AFD, insbesondere nachdem diese nun offiziell als rechtsextrem eingestuft wird?

Sehr geehrter Herr Schmidt,

die AFD wurde vor einigen Tagen offiziell als rechtsextrem eingestuft.

Aus diesem Anlass möchte ich von Ihnen wissen, wie Sie zur Einleitung eines Verbotsverfahrens stehen?

Berücksichtigen Sie dabei bitte auch die historischen Erfahrungen aus dem Jahr 1930.

Damals diskutierte die Politik auf höchster Ebene über ein Verbot der NSDAP, lehnte dieses schlussendlich aber ab. Was dann geschah, wissen wir alle, und werden es hoffentlich auch nie vergessen.

Einen Artikel dazu gibt es unter anderem in der Frankfurter Rundschau: https://www.fr.de/kultur/gesellschaft/afd-verbot-partei-verfassungsgericht-nsdap-weimarer-republik-hitler-denkschrift-93031456.html

Sollten wir vor diesem Hintergrund nicht schleunigst tätig werden und das Verbotsverfahren einleiten, anstatt 100 Jahre später dieselben Fehler wieder zu machen? Auch wenn es nicht erneut so kommen muss, halte ich persönlich das Risiko für viel zu groß.

Vielen Dank und freundliche Grüße

A. M.

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Antwort von
CDU

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre eindringlichen Worte. Sie sprechen ein Thema an, das uns als Demokraten nicht gleichgültig lassen darf.

Die Einstufung der AfD als rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist ein sehr ernstes Signal. Sie belegt, dass wesentliche Teile dieser Partei unter Verdacht stehen, aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu arbeiten. Das ist mit unserem demokratischen Selbstverständnis nicht vereinbar.

Ein Parteiverbot ist in unserem Rechtsstaat ein sehr weitreichender Schritt. Es darf und muss juristisch möglich sein – aber es darf niemals allein aus politischem Kalkül erfolgen. Entscheidend ist, ob hinreichend Belege vorliegen, dass die Partei planvoll und aggressiv darauf hinarbeitet, unsere demokratische Grundordnung zu beseitigen. Darüber hat allein das Bundesverfassungsgericht auf Grundlage eines sorgfältig vorbereiteten Antrags zu entscheiden.

Ihre Hinweise auf die historischen Erfahrungen der Weimarer Republik sind absolut berechtigt. Damals wurde ein Parteiverbot gegen die NSDAP zwar erwogen, aber nicht durchgesetzt – mit katastrophalen Folgen. Auch wenn sich Geschichte nicht eins zu eins wiederholt, müssen wir wachsam sein und aus der Vergangenheit lernen.

Gleichzeitig wissen wir aus den bisherigen Verfahren – etwa gegen die NPD –, wie hoch die juristischen Hürden sind. Ein gescheitertes Verbotsverfahren kann sogar gegenteilige Wirkung entfalten und einer extremistischen Partei noch zusätzliche Aufmerksamkeit oder sogar Märtyrerstatus verschaffen.

Daher sehe ich es als unsere vordringliche Aufgabe, auf allen Ebenen entschieden gegen Rechtsextremismus, Hass und Hetze vorzugehen – mit den Mitteln des Rechtsstaats, mit politischer Klarheit und mit einer starken demokratischen Zivilgesellschaft. Ob und wann ein Verbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet wird, muss auf Grundlage gesicherter Beweise und in enger Abstimmung zwischen Politik, Verfassungsschutz und Verfassungsorganen erfolgen.

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre engagierte Haltung und versichere Ihnen: Wir werden alles tun, um unsere Demokratie zu schützen – mit Entschlossenheit, mit Verantwortung und mit Blick auf die Lehren der Geschichte.

Mit freundlichen Grüßen

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