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Henri Schmidt
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Frage von Peter K. •

Die Frage von Jürgen Z. war nicht das Existenzrecht Israels und die nach der möglichen Selbstverteidigung! Können Sie bitte die Frage konkret beantworten?

Sehr geehrter Herr Schmidt,
Leider sind Sie in keiner Weise auf die konkrete Frage eingegangen. Dies ist übrigens ein Phänomen, welches auch viele Ihrer MdB- Kolleginnen und Kollegen benutzen in der Überzeugung, damit besonders eloquent zu wirken und nichts sagen zu müssen. Die Frage bezog sich auf konkrete Angaben verschiedener Einrichtungen/Organisationen, untermauert durch Anforderungen des IGH in einer Vorläufigkeitsentscheidung. Die Staatsräson ist juristisch nicht geeignet international geltendes Recht anders zu interpretieren. Antisemitismus war in keiner Weise in der Frage beinhaltet, wird jedoch von deutschen Politikern gern als Argument verwendet. Man kann sehr wohl gegen des Vorgehen der israelischen Regierung sein ohne antisemitisch zusein oder zu denken. Die aktuelle Entscheidung !! der Knesset z.B., dauerhaft das Westjordanland als israelisches Gebiet zu definieren, kommentiert niemand aus Ihrer Partei, das ist klar völkerrechtswidrig, aber vermutlich eben nur Israel !

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre erneute Nachricht und die klaren Worte. Ich nehme Ihre Kritik ernst und möchte auf die von Ihnen angesprochenen Punkte konkret eingehen.

Deutschland ist Mitgliedstaat der Vereinten Nationen und Vertragspartei der einschlägigen völkerrechtlichen Konventionen. Daher unterstützen wir die Arbeit des Internationalen Gerichtshofs ausdrücklich und erwarten, dass alle Seiten die dort getroffenen Anordnungen ernst nehmen und umsetzen. Das gilt selbstverständlich auch für Israel.

Die Bundesregierung hat in der EU und im Sicherheitsrat immer wieder deutlich gemacht, dass die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zwingend ist. Dazu gehört der Schutz von Zivilisten, der ungehinderte Zugang humanitärer Hilfe und die Verhältnismäßigkeit militärischer Mittel. Verstöße müssen unabhängig aufgearbeitet werden.

Zur Frage der Waffenexporte: Genehmigungen unterliegen in Deutschland strengen Kriterien. Ein zentraler Maßstab ist die Beachtung des Völkerrechts. Lieferungen werden nur dann genehmigt, wenn keine schwerwiegenden Verstöße zu erwarten sind. Diese Maßstäbe gelten für alle Staaten, auch für Israel.

Was die aktuelle Entwicklung im Westjordanland betrifft: Wir als CDU stehen klar zu einer Zwei-Staaten-Lösung als Grundlage für einen dauerhaften Frieden. Unilaterale Schritte, die eine solche Lösung erschweren, bewerten wir kritisch. Die Bundesregierung hat wiederholt klargestellt, dass eine Annexion oder einseitige Gebietsansprüche nicht mit dem Völkerrecht vereinbar sind.

Abschließend möchte ich betonen: Kritik an der Politik der israelischen Regierung ist legitim und muss klar von Antisemitismus unterschieden werden. Als Abgeordneter setze ich mich für eine sachliche Debatte ein, die Völkerrecht und Menschenrechte als Maßstab nimmt und dabei unser gemeinsames Ziel im Blick behält: Frieden, Sicherheit und ein Leben in Würde für Israelis und Palästinenser.

Mit freundlichen Grüßen
Henri Schmidt, MdB

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