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Henning Rehbaum
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Frage von Julian R. •

Welche Einflussmöglichkeiten hat Herr Krischer bzgl der B64n, nachdem das Planfeststellungsverfahren begonnen hat?

Danke dafür, dass Sie hier Fragen beantworten.

Meines Wissens bleibt nur der Weg über juristische Einsprüche -- die konkrete Planung (3-spurig, Kreuzungsfrei etc) lässt sich nach Start des Planfeststellungsverfahrens nicht mehr ändern. Sehen Sie das anders?

Der BVP unterliegt der Kontrolle des Bundes, von daher würde ich hier eher den gewählten Bundestagsabgeordnen des Kreises, den Verkehrsausschuss und das BMV in der Pflicht sehen.

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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre zahlreichen Fragen, die ich abschließend wie folgt beantworten möchte.

Das Verkehrsministerium in NRW ist für die Planung und Steuerung von Verkehrsinfrastrukturprojekten zuständig. Der dem Verkehrsministerium NRW unterstellte Landesbetrieb Straßen.NRW bereitet als Vorhabenträger das Verfahren vor, indem er die Planungsunterlagen erstellt, prüft und an die Anhörungs- sowie Planfeststellungsbehörde übermittelt. Das ist in NRW die jeweilige Bezirksregierung.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung des Planfeststellungsverfahrens können Gemeinden, Bürger und Träger öffentlicher Belange ihre Kritik und Verbesserungsvorschläge einbringen. Die Planung versucht, diesen Einwänden in der Regel Rechnung zu tragen. Das daraus resultierende Gebot, die verschiedenen Belange abzuwägen, hat Verfassungsrang und wird als Abwägungsgebot bezeichnet. Öffentliche und private Interessen, die von der Planung betroffen sind, müssen miteinander abgewogen und in einen verhältnismäßigen Ausgleich gebracht werden.

Diese Gestaltungsfreiheit im Planfeststellungsverfahren ermöglicht nicht nur, sondern erfordert bis zu einem gewissen Grad Änderungen. Der Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages: schreibt dazu: "Charakteristisch für die Planfeststellung ist nämlich, dass der zuständigen Behörde als Wesensmerkmal rechtsstaatlicher Planung ein planerischer Gestaltungsspielraum (Planungsermessen) eingeräumt ist, weil Planung ohne Gestaltungsspielraum ein Widerspruch in sich wäre."

Am Ende des Verfahrens ist es die Aufgabe des Vorhabenträgers, eingebrachte Kritik ernsthaft zu prüfen, abzuwägen und zu berücksichtigen. Der Landesbetrieb Straßen.NRW, der als Behörde dem Landesverkehrsministerium und damit Minister Oliver Krischer untergeordnet ist, ist damit aufgefordert, dem Wunsch vieler, den ich ausdrücklich teile, nachzukommen, nämlich den Flächenverbrauch für die Straße, den Übergang zur Umgehungsstraße Freckenhorst und für die Kompensation für Arten- und Umweltschutz größtmöglich zu reduzieren.

Mit freundlichen Grüßen 
Henning Rehbaum MdB

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