(...) Die Bundesländer sind für den Bereich Bildung zuständig. Neue Zielrichtungen oder gar Fächer werden grundsätzlich in der Kultusministerkonferenz der Länder erörtert und beschlossen. Der Bund ist in diesem Bereich nicht weisungsbefugt. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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