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Hendrik Wüst
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Frage von Dorothea F. •

Warum haben TariflehrerInnen in NRW keine wöchentliche Arbeitszeit in ihrem Tarifvertrag festgeschrieben? Wird die CDU daran etwas ändern und wenn, wann?

In Artikel 24 derLandesverfassung NRWs steht“ Gleicher Lohn für Gleiche Arbeit“ nicht zu verwechseln mit „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit = A13/E13 für alle Lehrämter“ !!! AUSSCHLIESSLICH die TARIFlehrerInnen sind im ÖD zu 100% dazu verpflichtet die gleiche Arbeit wie ihre verbeamteten LehrerkollgInnen zu leisten, da anstelle einer Arbeitszeit im Tarifvertrag sinngemäß steht: …entspricht den Regelungen des Besoldunggesetzes verbeamteter Lehrkräfte….Nettolohn, Kranken- sowie Altersversorgung sowie Fürsorgepflicht des Arbeitgebers entsprechen aber bei weitem NICHT den Leistungen,die die verbeamteten Lehrkräfte für die 100% GLEICHE Arbeit monatlich wie im Ruhestand erhalten. Wie stehen sie zu dieser nicht der Landesverfassung entsprechenden Handhabung des Arbeitgebers, dem Land NRW? Ist dies gerecht bzw. Handelt es sich bei dieser Handhabung des Arbeitgebers, dem Land NRW um Gleichbehandlung?…um Verfassungstreue ?

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