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Hendrik Wüst
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Frage von Dieter B. •

Darf eine Impfung, die nur den Impfling m/w schützt, über eine gesetzliche Impfpflicht mit Bußgeld das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die unversellen Freiheitsrechte aller einschränken?

Artikel 2 (2) Grundgesetz garantiert die Unverletzlichkeit der Freiheit und die Rechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit jedes Menschen in unserer Demokratie.
Die Möglichkeit, in diese Grundrechte des Menschen aufgrund eines Gesetzes einzugreifen, ist im Grundgesetz vorgesehen, jedoch zeigen allein die Daten aus Deutschland zum großen Thema COVID19, dass die individuelle Impfung nur den Geimpften m/w vor einem schweren Verlauf einer möglichen Infektion schützt.
Die Weitergabe/Übertragung des auslösenden Virus durch den Geimpften m/w wird durch die Impfung nicht ausgeschlossen/verhindert.
Eine mögliche Überlastung des Gesundheitssystems in Deutschland, allein durch die Erkrankung, ist nach aktueller Datenlage ebenfalls nicht gegeben.
Das Gesundheitssystem in seiner aktuellen Ausformung ist politisch bestimmt.
Mögliche Schwachstellen können nur durch politische Entscheidungen behoben werden, nicht durch eine Impfung.
Und: Ein Lockdown ist keine Grundrechtseinschränkung!

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