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Hendrik Wüst
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Frage von Pascal G. •

Beabsichtigt die neue Landesregierung das Alimentationsprinzip für Beamte (wieder) zu beachten?

Sehr geehrter Herr Wüst,
Grundlage der Besoldung ist das sogenannte Alimentationsprinzip. Es gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Danach ist der Dienstherr verpflichtet, der Beamtin oder dem Beamten im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter einen dem Amt angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Bereits vor Ausbruch des Ukraine-Kriegs gab es starke Zweifel, ob das Alimentationsprinzip überhaupt angemessen umgesetzt bzw. eingehalten wird. Spätestens jetzt, wo die Inflation bei über 8% liegt und die Gas/Strom-Preise durch die Decke gehen und es sich definitiv nicht um ein temporäre Angelegenheit handelt, besteht meines Erachtens Handlungsbedarf. Herr Wüst, beabsichtigen Sie Maßnahmen einzuleiten, um eine amtsangemessene Besoldung zu gewährleisten? (Autor: Landesbeamter, Besoldungsgruppe A9)

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