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Frage von Michael M. •

Frage an Hendrik Hering von Michael M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Minister Hering,

Ich zitiere hier mal aus Ihrer Antwort auf die Frage von Herrn Groß:
"Dennoch kann ich nach intensiver Prüfung und Nachfragen bei den unterschiedlichsten Institutionen und Behörden, bei denen Sie ebenfalls vorstellig geworden sind, Ihre Auffassung, es lägen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg Versäumnisse vor, nicht teilen."

Sie sehen also als Minister und auch als Jurist hier keine Versäumnisse bei der VBG-Verwaltung von Bad Marienberg?

Wenn ich mich nicht irre, dann obliegt es den Ordnungsämtern und der Polizei geltenden Gesetzen und Verordnungen Wirkung zu verschaffen. Das Nichtraucherschutzgesetz ist in RLP geltendes Recht - oder etwa nicht. In der VG Bad Marienberg wird diesem Gesetz aber selbst auf Nachfragen von Bürgern beim Ordnungsamt keinerlei Geltung verschafft. Das Gesetz wurde zum Gesundheitsschutz von Nichtrauchern in öffentlichen Räumen, hier speziell auch Gaststätten verabschiedet. Wie ist es in einem Rechtsstaat möglich, dass die Verwaltung einer Stadt oder Gemeinde solchen Gesetzen aufgrund irgendwelcher Überlegungen keine Wirkung verschafft?

Die von der VBG vorgebrachten Argumente mit Gästezahlen und Gästestrukturen sind für die Durchsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes völlig irrelevant. Relevant ist hier lediglich das Gesetz. Es kann doch nicht angehen, dass man als Bürger klagen muss um einem Gesetz Wirkung zu verschaffen - oder?

Würde Sie bei der VBG Bad Marienberg auch keine Versäumnisse sehen wenn diese die Kontrolle und Durchsetzung von Lebensmittelschutzgesetzen oder Verordnungen für den Handel mit Lebensmitteln gänzlich unterlassen würden?

All diese Gesetze und Vorschriften dienen der Gesundheitsvorsorge für die Bürger, wie kann es da sein, dass Eines davon nach dem Gutdünken einer VG-Verwaltung ausgeklammert wird?

Wie stehen Sie dazu? - Wollen Sie und/oder Ihre Partei in RLP ein wirksames Nichtraucher-Schutzgesetz oder nicht?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Frage zum Nichtraucherschutz in Bad Marienberg. Uns eint der Wunsch einen umfassenden Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz und bei uns im Westerwald. Mit dem Nichtraucherschutzgesetz besteht eine umfassende Regelung bei uns im Lande, die überall Geltung besitzt. Nach intensiver Prüfung und Nachfragen vor Ort kann ich ihre Auffassung hinsichtlich Bad Marienberg nicht teilen. Ich freue mich, mit Ihnen einen engagierten Mitstreiter für einen umfassenden Nichtraucherschutz an meiner Seite zu wissen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hendrik Hering

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