Sehr geehrter Herr Bollmann, unterstützen Sie die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung? Falls ja, wie schützen Sie Beschäftigte in belastenden Berufen vor Nachteilen? Bitte begründen Sie.
Sehr geehrter Herr Bollmann,
als Ihr Wähler aus dem Wahlkreis Herne – Bochum II verfolge ich die aktuelle Diskussion über eine mögliche Kopplung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung mit großem Interesse.
Ich bitte Sie daher um eine klare Stellungnahme:
Unterstützen Sie eine automatische Anhebung des Rentenalters entsprechend der Lebenserwartung?
Falls ja:
* Wie soll verhindert werden, dass Menschen in körperlich oder psychisch belastenden Berufen benachteiligt werden?
* Wie berücksichtigen Sie die Tatsache, dass die Lebenserwartung je nach Einkommen, Beruf und Gesundheitszustand unterschiedlich ist?
Falls nein:
* Welche konkreten Alternativen sehen Sie, um die gesetzliche Rentenversicherung langfristig finanziell zu sichern?
Ich würde mich außerdem freuen, wenn Sie mitteilen könnten, wie Sie sich bei einer entsprechenden Abstimmung im Deutschen Bundestag positionieren würden.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Muzaffer C.
Sehr geehrter Herr C.,
nach den Vorschlägen der Rentenkommission soll die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt soll so an die Lebenserwartung gekoppelt werden, dass sich die Änderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufteilen. Nach der jetzigen Entwicklung der Lebenserwartung würde das bedeuten, dass die Regelaltersgrenze im Zeitraum zwischen 2031 und 2041schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre angehoben würde. Beginnen soll die Maßnahme ab 2032. Außerdem soll regelmäßig überprüft werden, ob die Rahmenbedingungen und Annahmen, die der Anhebung der Regelaltersgrenze zugrunde liegen, weiterhin zutreffen. Angesichts der finanziellen Auswirkungen des demographischen Wandels auf Stabilität der demographischen Entwicklung halte ich diese moderate Anpassung der Regelaltersgrenze für vertretbar.
Die Frage des Renteneintritts wegen einer Erwerbsminderung muss unabhängig vom Renteneintritt oder der Rente nach 45 Jahren gesehen werden. Es ist statistisch erwiesen, dass 45 Beitragsjahre mehrheitlich von gesunden Personen mit einer überdurchschnittlichen Rente erreicht werden. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, soll auch weiterhin ohne Abschläge in Rente gehen können. Das ist eine Frage des Respekts vor der Lebensleistung vieler Beschäftigter. In der Tat liegt hier aber auch der Punkt, über den wir noch intensiv werden sprechen müssen. Berufe mit starker körperlicher oder psychischer Belastung wie Straßenarbeiter oder Altenpflegerinnen, zumal mit vielen Beitragsjahren verdienen eine spezielle Betrachtung. Hier müssen Regelungen gefunden werden, die einen Renteneintritt wegen der Berufsunfähigkeit ermöglichen. Ebenso müssen wir noch über die Altersrente für langjährige Beschäftige sprechen. Die Zahl der Beitragsjahre muss meiner Ansicht nach beim Renteneintritt berücksichtig werden.
