Wie ich meiner weiteren Internetrecherche entnehmen konnte, hat das Gericht so geurteilt, da Mohammed M. zu dem Zeitpunkt noch minderjährig war. Er erhielt eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Zudem müssen weitere Auflagen von ihm erfüllt werden.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

