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Helge Lindh
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Frage von Philipp S. •

Wie werden Sie es rechtfertigen, dass mit der Reform des IFG dieses praktisch abgeschafft wird und es den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr möglich ist, das staatliche Handeln zu kontrollieren?

Sehr geehrter Herr Lindh,

im Verlauf dieser Woche wurde durch die Seite fragdenstaat.de bekannt, dass das Informationsfreiheitsgesetz, entgegen den Ankündigungen im von Ihrer Partei unterzeichneten Koalitionsvertrag, de facto abgeschafft werden soll. Unter anderem soll es nur noch mit berechtigten Interesse möglich sein Anfragen nach dem IFG zu stellen, Organisationen wie Amnesty International oder fragdenstaat.de sollen keinen Auskunftsanspruch mehr haben und Anfragen sollen nicht mehr bei einer Obergrenze von 500 € kostenmäßig gedeckelt werden.

Da stellt sich mir als Bürger die Frage, wie Sie sich zu diesem geplanten Bruch eines der wichtigsten Merkmale unserer Demokratie, nämlich dem Recht der Bürger staatliches Handeln zu hinterfragen und zu kritisieren, positionieren.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben und für Ihre klar formulierte Sorge um die Zukunft der Informationsfreiheit. Ich kann gut nachvollziehen, dass die aktuellen Debatten viele Menschen beunruhigen, gerade weil Transparenz und der Zugang zu staatlichen Informationen für das Vertrauen in demokratische Institutionen von großer Bedeutung sind.

 

Ich pflichte Ihnen bei: Das Informationsfreiheitsgesetz und der dadurch garantierte voraussetzungslose Informationszugang ist ein wichtiger Bestandteil eines modernen demokratischen Staates, und ich halte es für richtig, dass staatliches Handeln nachvollziehbar und kontrollierbar bleiben muss.

 

Wie Sie richtig sagen: Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, das Informationsfreiheitsgesetz in seiner bisherigen Form mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung zu reformieren; auch die Bundesregierung hat dies in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage so beschrieben. Für mich folgt daraus klar: Eine Reform kann nur dann sinnvoll sein, wenn sie Verfahren vereinfacht, verständlicher macht und modernisiert, nicht aber, wenn sie bestehende Auskunftsansprüche faktisch aushöhlt.

 

Dazu gehört aus meiner Sicht insbesondere die längst überfällige Digitalisierung der Bearbeitungsprozesse. Es ist schwer vermittelbar, dass die Bundesverwaltung auch nach zwanzig Jahren IFG vielerorts noch mit aufwendigen manuellen Verfahren arbeitet, statt den Informationszugang bürgerfreundlicher und effizienter zu organisieren.

 

Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa kritischer Infrastrukturen sichergestellt sind. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigten staatlichen Sicherheitsbelange, die diesen Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben.

 

Bei all dem ist für meine Fraktion und mich aber klar: Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und für Zivilgesellschaft kommen. Einer Abschaffung oder faktischen Entkernung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes werden wir nicht zustimmen.

 

Sehr geehrter Herr S., ich danke Ihnen nochmals für Ihr Schreiben und für Ihren dringlichen Hinweis und Appell.

 

Herzlichst
Helge Lindh, MdB

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