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Helge Limburg
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Frage von Dennis B. •

Frage an Helge Limburg von Dennis B. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Guten Tag Herr Limburg,
ich ziehe aktuell nach Niedersachsen und habe dabei festgestellt, dass es in diesem Bundesland noch kein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gibt.
Das finde ich persönlich sehr schade und sehe hier dringend Nachholbedarf. Mir persönlich haben IFG-Anfragen schon oft geholfen transparenter zu verstehen, was die Verwaltung tut und mein Vertrauen in die Verwaltung gestärkt. Natürlich gibt es auch fälle, bei denen Missstände durch IFG-Anfragen aufgeklärt werden.

Meine Frage:
Sind sie für die Einführung eines IFG-Gesetzes auf Länderebene? Was tuen Sie, damit das möglich ist und wie kann ich als Bürger dabei unterstützen?

Liebe Grüße,
Dennis

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber D.,

schon sehr lange setzen wir Grüne uns im Niedersächsischen Landtag für ein Informationsfreiheitsgesetz ein. Zuletzt haben wir im Oktober 2019 einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt (Drucksache 18-04843). Leider hat sich die Große Koalition bislang noch nicht dazu durchringen können, den zu beschließen.
Demnach soll gelten, dass grundsätzlich jede und jeder auf Antrag Zugang zu amtlichen Informationen und Informationen von Unternehmen der öffentlichen Hand erhält, ohne eine spezielle Begründung, ohne dass ein Anlass genannt werden muss.
Natürlich sehen auch wir diverse Ausnahmen oder mögliche Einschränkungen des Informationszugangs vor, z.B. zum Schutz von Sicherheitsbelangen, zum Schutz der unabhängigen Rechtsprechung und vor allem zum Schutz persönlicher Daten. Aber bei all diesen Ausnahmen ist uns wichtig, dass es keine Pauschalverweigerungen des Informationszugangs geben darf. Es muss stets eine Einzelabwägung zwischen den Interessen Dritter oder den Sicherheitsinteressen und dem Interesse auf Informationszugang stattfinden. Und wenn Informationen verweigert werden, dann darf auch das nicht pauschal und absolut geschehen, sondern es müssen zumindest die Informationen herausgegeben werden, die abgetrennt werden können und öffentlich gemacht werden können. Es muss gelten: Nur so viel Zurückhaltung von Informationen wie nötig, soviel Transparenz wie irgend möglich!

Unser Gesetzentwurf sieht grundsätzlich die Möglichkeit vor, Gebühren zu erheben. Diese dürfen aber nicht so hoch bemessen werden, dass der Informationszugang tatsächlich eingeschränkt wird. Einfache Auskünfte sowie Auskünfte an öffentliche Schulen und Hochschulen müssen gebührenfrei sein, Bildung darf an dieser Stelle nicht eingeschränkt werden.

Im zweiten Teil des Gesetzentwurfes schlagen wir schließlich eine Auflistung von Dingen vor, die proaktiv veröffentlicht und ins Internet gestellt werden müssen. Die Auflistung enthält einiges, was jetzt schon an verschiedenen Stellen im Internet zu finden ist, sie geht aber auch darüber hinaus. Wichtig finden wir insbesondere, dass nicht nur Gesetze und Verordnungen, sondern auch Erlasse, die ja zur Auslegung von Gesetzen oft entscheidend sind, standardmäßig veröffentlicht werden müssen. Dies sollte in einem demokratischen Rechtsstaat selbstverständlich sein, damit Bürgerinnen und Bürger sehen können, auf welcher Grundlage und mit welchem Hintergrund Verwaltungsentscheidungen getroffen werden. Aber auch öffentlich-rechtliche Verträge und ähnliches müssen proaktiv veröffentlicht werden, Transparenz über Verwaltungshandeln soll selbstverständlich werden.

Wenn du dich auch für ein IFG einsetzen möchtest, trage dein Anliegen an die zuständigen Abgeordneten von CDU und SPD oder finde Gleichgesinnte, die ebenfalls so den Druck auf die Große Koalition erhöhen. Wir Grüne werden auch in Zukunft für ein IFG streiten und freuen uns, dass wir dich an unserer Seite wissen.

Liebe Grüße
Helge

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