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Helge Braun
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Frage von Michael S. •

Frage an Helge Braun von Michael S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Braun,

Die EU möchte anfang 2016 eine neue Richtlinie für Immobilienkredite aufstellen, die dann von Deitschland ins nationale Recht übernommen wird. Speziell geht es um den Widerspruch bei Veträgen. Der Zeitraum des Widerspruchs soll auf lächerliche 14 Monate verkürzt werden. Altverträge sollen sogar rückwärts gelten, also die jetzige Frist von 5 Jahren auf 1 Jahr und 2 Monate verküzt werden. Ausserdem würden in Deutschland die fäligen Zinsabschlagsbeträge besonders hoch ausfallen.
Was können Sie bewirken diese einseitige Lobbyarbeit zu stoppen um eine verbraucherfreundliche Situation zu erhalten oder gar zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schumacher

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schumacher,

ich vermute, Sie nehmen Bezug auf die Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die seitens der EU bereits beschlossen ist und deren Umsetzung in nationales Recht gerade in den parlamentarischen Beratungen ist.
Da ein Immobilienkredit mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden ist, zielt der Gesetzentwurf der Bundesregierung ganz in Ihrem Sinne darauf ab, Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Dazu weiten wir die Informationspflichten der Vermittler von Immobiliendarlehen und die Anforderung an deren Qualifikation erheblich aus. Ferner soll der Entwurf die unabhängige Honorarberatung ausbauen.
Im Gesetz ebenfalls verankert ist ein besserer Verbraucherschutz bei Dispokrediten.
In der Tat sieht der Gesetzentwurf vor, die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage zu befristen. Diese Regelung soll der Rechtssicherheit dienen. Ich werde Ihre Bedenken hiergegen aufgreifen und den Experten meiner Fraktion zur Kenntnis geben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Helge Braun

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