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Helge Braun
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Frage von Wolfgang F. •

Frage an Helge Braun von Wolfgang F. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Dr. Braun,
durch eine neue Regelung im EEG werden künftig möglicherweise Solaranlagen steuerlich gegenüber fossilen Energiequellen erheblich benachteiligt (ob nun generell oder nur in Teilen ist dafür unerheblich). Es ist bekannt, dass fossile Energieträger mehrere gravierende Nachteile aufweisen (Abhängigkeit von teilweise mäßig stabilen Erzeugerstaaten, endliche Reserven, Abfallprodukte bei der Förderung und Verbrennung, ...). Darf man vor diesem Hintergrund davon ausgehen, dass Sie gegen einen entsprechenden Gesetzentwurf abstimmen werden, sollte er in dieser Form eingebracht werden?
Vielen Dank und einen schönen Abend

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Fronius,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Mit den Beschlüssen zum Energiekonzept und zur Energiewende hat Deutschland in der vergangenen Legislaturperiode ein ehrgeiziges energiepolitisches Programm auf den Weg gebracht. Unser Land nimmt damit eine weltweit einzigartige Vorreiterrolle ein. Ziel ist die weitgehende Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien, eine erhebliche Steigerung der Energieeffizienz sowie die ambitionierte Reduktion von Treibhausgasemissionen. Gleichzeitig müssen die Bezahlbarkeit und Sicherheit der Energieversorgung jederzeit gewährleistet sein. Deutschland soll als Wirtschafts- und Technologiestandort auch in Zukunft wettbewerbsfähig sein. Neue Wachstumsfelder und Zukunftsmärkte sollen erschlossen, die Abhängigkeit von knapper werdenden fossilen Rohstoffen reduziert und ein angemessener Beitrag zum internationalen Klimaschutz geleistet werden.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD schreibt die ambitionierten energiepolitischen Ziele der letzten Legislaturperiode fort. Bis zum Jahr 2025 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch weiter wachsen auf 40 bis 45 Prozent, bis zum Jahr 2035 sogar auf 55 bis 60 Prozent. Von einem Ausbremsen der Energiewende kann somit keine Rede sein.

Mit einem Anteil von derzeit rund 25 % an der Stromerzeugung sind erneuerbare Energien schon heute kein Nischenprodukt mehr sondern ein bedeutsamer Teil des Marktes. Das ist ein großer Erfolg. Richtig ist aber auch, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger sich wegen der steigenden Energiekosten Sorgen machen. Diese drohen die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende zu gefährden. Die Verbraucher zahlen inzwischen jedes Jahr über 20 Milliarden Euro allein für die Förderung der erneuerbaren Energien. Hinzu kommen die Kosten u.a. für den notwendigen Ausbau der Versorgungsnetze oder für die Bereitstellung von Ersatzkraftwerken für den Fall, dass die Sonne nicht scheint oder der Wind nicht weht.

Insbesondere für den Industriestandort stellt diese Kostenentwicklung eine ernsthafte Herausforderung dar. Die hiesigen Industrieenergiepreise zählen bereits heute zu den höchsten weltweit. Dies führt dazu, dass Investitionen in den energieintensiven Branchen wie z.B. Stahl, Nichteisenmetalle, chemische Grundstoffe oder Papierherstellung, in den letzten Jahren zurückgegangen sind und Investitionsentscheidungen immer öfter gegen den Standort Deutschland getroffen werden, u.a. auch bei Zukunftstechnologien wie der – stromintensiven – Herstellung von Leichtbaustoffen für Elektrofahrzeuge. Dieser Trend gefährdet wichtige Entwicklungsnetzwerke und damit langfristig die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschlands.

Diese Entwicklung gilt es zu stoppen. Die energieintensiven Industrien schaffen nicht nur die Einkommensgrundlage für Millionen Arbeitnehmer. Sie bilden auch das Fundament der industriellen Wertschöpfungsketten, die in den letzten Jahrzehnten Wohlstand und sozialen Fortschritt in unserem Land gesichert haben. Denn nur dank seiner starken Industrie hat Deutschland die jüngste Finanz- und Wirtschaftskrise so gut überstanden.

Angesichts dieser Sachlage gilt es, die Kostendynamik bei den erneuerbaren Energien zu durchbrechen, den weiteren Anstieg der Energiepreise zumindest zu bremsen und die Marktintegration voranzutreiben..

Auf Grundlage dieser Prämissen hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf am 8. April im Kabinett verabschiedet. Die Novelle soll zum 1. August 2014 in Kraft treten.

Nähere Informationen zu den Regelungen des Erneuerbare Energien-Gesetzes finden Sie unter der Internetadresse: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Erneuerbare-Energien/eeg-reform,did=617412.html

Die von Ihnen angesprochene steuerliche Benachteiligung von Strom aus erneuerbaren Energien durch Regelungen des EEG kann ich nicht erkennen. Soweit Ihre Frage auf die Einbeziehung des Eigenverbrauchs in die EEG-Umlage zielt, so sah der Kabinettsentwurf hierzu vor, Eigenverbrauch von selbsterzeugtem Solar- und KWK-Strom entgegen früherer Planungen nicht mit 70 %, sondern lediglich mit 50 % der EEG-Umlage zu belasten. Bestehende Anlagen zur Eigenerzeugung sollen nicht belastet werden. Die Regelungen zur Einbeziehung von eigenerzeugtem, selbstverbrauchten Strom in die EEG-Umlage wurden im parlamentarischen Verfahren noch einmal intensiv diskutiert. Die am 27. Juni vom Bundestag beschlossenen Regelungen sehen vor, neue Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen stufenweise mit lediglich 40 % der EEG-Umlage zu belasten. Kleinanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kW sowie Bestandsanlagen bleiben auch weiterhin umlagebefreit. Demgegenüber werden alle Anlagen, die keine Erneuerbare-Energien- oder KWK-Anlagen sind, mit der vollen Umlage belastet. Insofern trägt der Gesetzentwurf der Zielsetzung des EEG und der von der Bundesregierung eingeleiteten Energiewende vollumfänglich Rechnung.

Ich möchte mich nochmals für Ihre Anfrage und die von Ihnen angesprochenen Aspekte bedanken.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Helge Braun

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