Frage von Andreas K. • 30.09.2025
Ihre Haltung zum Sonderurlaub für Spitzenbeamte - Wie stehen Sie zu dieser Regelung?
Sehr geehrter Herr Illing,
der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat in seinem Bericht 2022 die jahrelangen Sonderurlaube für Spitzenbeamte ohne Rückkehroption als rechtswidrig eingestuft. Diese Praxis führt zu erheblichen Mehrkosten für die Steuerzahler und wirkt wie eine verdeckte Pensionsaufstockung.
Wie stehen Sie zu dieser Regelung? Unterstützen Sie eine gesetzliche Klarstellung oder Reform, um solche Missbräuche künftig zu verhindern?
Mit freundlichen Grüßen
A. aus Partenheim