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Heiner Illing
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Frage von Andreas K. •

Ihre Haltung zum Sonderurlaub für Spitzenbeamte - Wie stehen Sie zu dieser Regelung?

Sehr geehrter Herr Illing,

der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat in seinem Bericht 2022 die jahrelangen Sonderurlaube für Spitzenbeamte ohne Rückkehroption als rechtswidrig eingestuft. Diese Praxis führt zu erheblichen Mehrkosten für die Steuerzahler und wirkt wie eine verdeckte Pensionsaufstockung.

Wie stehen Sie zu dieser Regelung? Unterstützen Sie eine gesetzliche Klarstellung oder Reform, um solche Missbräuche künftig zu verhindern?

Mit freundlichen Grüßen

A. aus Partenheim

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Antwort von SPD

Guten Tag,

aktuell, gibt es eine Rechtsprechung, die die Beurlaubungen als rechtlich zulässig sieht. Staatssekretär:innen unterliegen den gleichen Regeln, wie alle anderen Beamt:innen auch. Ein Gutachten des Verfassungsjuristen Prof. Dr. Dr. Di Fabio kommt zu dem Ergebnis, dass sie mit dem geltenden Beamtenrecht und dem Grundgesetz vereinbar sind. Beurlaubungen sind ausdrücklich vorgesehen, insbesondere, wenn sie öffentlichen Aufgaben dienen, was in den geprüften Fällen gegeben ist.

Politisch gesehen, muss das Thema aber von der nächsten Landesregierung angegangen werden, um gerade bei Spitzenbeamt:innen eine Kumulierung der Versorgungsbezüge zu beschränken.

Viele Grüße

Heiner Illing

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