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Heike Scharfenberger
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Frage von Alexander F. •

Frage an Heike Scharfenberger von Alexander F. bezüglich Finanzen

Guten Tag Frau Scharfenberger,

Ich frage Sie wie Sie zur derzeitigen Bezahlung der Beamten des Landes Rheinland Pfalz stehen? Werden Sie die Politik der letzten Wahlperiode fortführen und die Beamten weiterhin der allgemeinen Lohnsteigerung entziehen?
Da ich bei der Feuerwehr Ludwigshafen als Beamter im 2. Einstiegsamt (mittlerer Dienst) beschäftigt bin, interessiert mich besonders wie Sie zur meiner Meinung nach zu geringen Eingruppierung der Feuerwehrbeamten stehen.
Kurz zum derzeitigen Sachstand:
In Rheinland Pfalz gibt es meines Wissens nach ca. 700 Berufsfeuerwehrleute im Beamtenstatus, besoldet in der Besoldungsordnung A hier dann mehr als die Hälfte in A7 besoldet. Die durchschnittliche Beförderungsdauer liegt bei zehn Jahren. Es gibt allerdings immer wieder Kollegen die in der Besoldungsgruppe A8 in den Ruhestand versetzt werden.
Wenn ich morgens zur Arbeit gehe, den ernormen Fuhrpark sehe und all die Gerätschaften, so fühle ich mich schlecht besoldet. Wenn ich auf Einsätzen mein Leben und das meiner Kollegen gefährde, um das Leben unserer Mitbürger zu retten, sowie Ihr Hab und Gut vor Schaden zu Bewahren, so fühle ich mich schlecht besoldet.

Meine Fragen diesbezüglich:
• Finden Sie die Feuerwehr/Polizei Zulage von 125,38€ ausreichend?
(bei meiner 48 Stunden und mehr Woche bedeutet dies ca. 0,60€ pro Stunde)
• Soll die Feuerwehrzulage wieder Ruhegehaltsfähig sein?
• Wie stehen sie zu den Eingruppierungen der einzelnen Einstiegsämter der Feuerwehr sind diese gerechtfertigt? Sind sie mit der einhergehenden Verantwortung und Gefährdung noch Zeitgemäß? Sollten die Feuerwehrleute in Rheinland Pfalz nicht zu den Eingruppierungen der Polizei aufschließen?
• Sollte man nicht grundsätzlich mal sagen dürfen das Feuerwehrleute im Vergleich zu ihrer Verantwortung, Gefährdung, Ausbildung, in einer 48 Stunden und mehr Woche im Schichtdienst einfach nur schlecht bezahlt sind?

Wollen Sie diesen Missstand verändern? Danke und mit freundlichen Grüßen
Alexander Fuhrmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fuhrmann,

im Folgenden möchte ich auf Ihre Fragen antworten.

Finden Sie die Feuerwehr/ Polizei Zulage von 125,38€ ausreichend? (bei meiner 48 Stunden und mehr Woche bedeutet dies ca. 0,60€ pro Stunde)

Die besoldungsrechtlich geregelte Feuerzulage beträgt derzeit 132,69 Euro nach zwei Dienstjahren. (Die Feuerwehrzulage für die Beschäftigten im kommunalen feuertechnischen Dienst ist dagegen Sache der Tarifpartner und im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst – TvöD – geregelt.) Die Höhe der Zulage erscheint mir als angemessen, besonders mit Blick auf die in gleicher Höhe geregelte Zulage für Polizistinnen und Polizisten, aber auch mit Blick auf den Vergleich mit anderen Ländern.

Soll die Feuerwehrzulage wieder Ruhegehaltsfähig sein?

Die Feuerwehrzulage ist eine Stellenzulage (nicht Amtszulage) mit einem konkreten Funktionsbezug (sie ist Besoldung, nicht Alimentation). Dieser Funktionsbezug (bzw. die mit ihm verbundenen Gefahren) ist mit Eintritt in den Ruhestand nicht mehr gegeben. Insofern ist es sachlich gerechtfertigt, dass sie nicht ruhegehaltsfähig ist.

Wie stehen Sie zu den Eingruppierungen der einzelnen Einstiegsämter der Feuerwehr sind diese gerechtfertigt? Sind sie mit der einhergehenden Verantwortung und Gefährdung noch Zeitgemäß? Sollten die Feuerwehrleute in Rheinland Pfalz nicht zu den Eingruppierungen der Polizei aufschließen?

Die Einstufung der Feuerwehrbeamten in die Ämter des zweiten, dritten und vierten Einstiegsamtes erscheint mir aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenzuschnitte und Verantwortlichkeiten sowie der Einstiegsvoraussetzungen gerechtfertigt. Die Einstufung pauschal mit der von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu parallelisieren, erscheint mir nicht sachgerecht.

Sollte man nicht grundsätzlich mal sagen dürfen das Feuerwehrleute im Vergleich zu ihrer Verantwortung, Gefährdung, Ausbildung, in einer 48 Stunden und mehr Woche im Schichtdienst einfach nur schlecht bezahlt sind?

Dem kann ich mich nicht anschließen, obwohl ich Verständnis dafür habe, dass man am Monatsende gerne mehr in der Tasche haben möchte. Die sozialdemokratisch geführte Landesregierung hat 2015/ 2016 den Tarifbeschluss für die Angestellten des öffentlichen Dienstes der Länder auf alle Beamtinnen und Beamten übertragen und damit ihre Ankündigung wahrgemacht, im Landeshaushalt durch ihren Konsolidierungskurs erarbeitete Spielräume auch für eine Besoldungserhöhung zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Scharfenberger