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Heike Koehler
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Frage von Kathrin B. •

Im Hinblick auf den Amtseid gemäß Art. 64 GG, der die Wahrung des Grundgesetzes betont: Wie wird sichergestellt, dass diese Verpflichtung auch in der täglichen politischen Praxis gewahrt bleibt?

Sehr geehrte Frau Köhler,das Grundgesetz garantiert fundamentale Rechte wie Menschenwürde (Art. 1), Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3) und Meinungsfreiheit (Art. 5).
Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte sich in Potsdam zum Stadtbild und dem migrantischen Hintergrund, was kontrovers diskutiert wurde. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern solche Aussagen mit den Grundwerten unserer Verfassung vereinbar sind und ob sie den Prinzipien der Gleichheit und Würde widersprechen.Wie beurteilen Sie als Abgeordnete die Vereinbarkeit solcher Äußerungen mit dem Grundgesetz?Welche Maßnahmen halten Sie für notwendig, um sicherzustellen, dass die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben?Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Frau B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich werde mich zeitnah bei Ihnen melden und Ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüße,

Heike Koehler MdL

 

Anmerkung der Redaktion
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