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Heike Brehmer
CDU
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Frage von Fred G. •

Frage an Heike Brehmer von Fred G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Brehmer,
drastische Maßnahmen wie ein harter Lockdown sind in der Pandmie sicherlich für einen begrenzten Zeitraum notwendig. Irgendwann sind aber alle Mittel ausgeschöpft, die man der Bevölkerung einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft zumuten kann und man muss möglicherweise umdenken, weil die sozialen, wirtschaftlichen und letztendlich auch gesundheitlichen Folgen zu groß werden und den Nutzen eines Lockdowns überwiegen könnten. Man muss dann vielleicht mit einer höheren Virusverbreitung leben und sich auf verträglichere Maßnahmen wie flächendeckende Schnelltests, Masken usw. beschränken.
Deshalb meine Fragen:
1. Denken Sie über ein solches Szenario nach, in dem man irgendwann nicht mehr vorwiegend auf epidemiologische Werte schaut und trotzdem stufenweise lockert? Oder sind für Sie persönlich Inzidenzzahlen und die Situation der Krankenhäuser immer das Maß aller Dinge, auch wenn der Lockdown vielleicht 6, 7, 8 Monate dauert und an anderer Stelle teils schwer abzuschätzende Schäden anrichtet?
2. Was tun Sie und Ihre Fraktion, um diese Schäden einzurechnen und mit dem Nutzen eines harten Lockdowns abzuwägen?
3. Setzen Sie sich dafür ein, dass im Bundestag mehr über diese schwierigen Dilemmata diskutiert und auch entschieden wird oder nehmen Sie die aktuelle Dominanz von Kanzleramt und Landesregierungen gegenüber den Parlamenten in Kauf?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr G.,

in Beantwortung Ihrer Anfrage vom 04. Februar 2021 möchte ich Ihnen mitteilen, dass Bund und Länder alles daran setzen, Deutschland verantwortungsvoll aus der Krise zu führen.

Lassen Sie mich die von Ihnen gestellten Fragen zusammenhängend beantworten.

Der Bundestag hat am 18. November 2020 die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, welches die Rechtsgrundlagen für die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie konkretisiert. Die Länder sind auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes dazu befugt, Schutzmaßnahmen zu erlassen, wie z.B. die Einschränkung von Zusammenkünften, Schließung von Restaurants usw. Diese Maßnahmen werden von den jeweiligen Ländern in Form von Verordnungen in die Praxis umgesetzt.

Im Deutschen Bundestag hat die Bekämpfung der Corona-Pandemie für meine Fraktion und mich allerhöchste Priorität. Anders als in vielen Diskussionsbeiträgen dargestellt, ist das Handeln der Bundesregierung während der vergangenen Wochen und Monate nicht ohne Beteiligung unseres Parlaments erfolgt. Im Gegenteil: Seit März 2020 hat sich der Deutsche Bundestag weit über 70 Mal mit dem Thema Corona befasst. Der Bundestag hat dazu Gesetze beschlossen, über Regierungserklärungen debattiert, Aktuelle Stunden abgehalten und zahlreiche Anträge beraten. Wir haben im Rahmen von Arbeitsgruppen-, Gremien- und Ausschusssitzungen über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beraten und es wurde in vielen Punkten auch nachgebessert bzw. korrigiert. Allein in der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages vom 25. bis 29. Januar 2021 haben wir das Thema Corona in mehr als 15 Punkten behandelt und zahlreiche Debatten geführt.
Seit Beginn der Pandemie setzen wir alles daran, die wirtschaftlichen und sozialen Härten der Krise abzufedern und den Menschen in dieser schwierigen Situation zu helfen, z.B. mit milliardenschweren Hilfs- und Unterstützungsprogrammen für betroffene Unternehmen und Selbstständige (Überbrückungshilfen I – III, November- bzw. Dezemberhilfe), Maßnahmen wie Kurzarbeitergeld, dem vereinfachten Zugang zur Grundsicherung, Unterstützungsleistungen für Familien (Entschädigung Kinderbetreuung, Verdoppelung Kinderkrankentage etc.), sowie der umfassenden Forschungsfinanzierung im Bereich COVID-19 und der Umsetzung der nationalen Impfstrategie. Die erst kürzlich am 3. Februar 2021 vom Koalitionsausschuss beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, Familien, Gastronomie und Kultur sind eine weitere wichtige Hilfestellung in der Krise.

Wann genau die bestehenden Einschränkungen gelockert werden können, kann man derzeit leider nicht vorhersagen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist aktuell damit beauftragt, ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie zu erarbeiten. Das wurde im Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 19. Januar 2021 festgehalten.

Ich kann Ihnen versichern, dass weder Bund noch Länder die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie leichtfertig treffen und ihre Notwendigkeit regelmäßig einer Überprüfung unterziehen. Je schneller die Infektionszahlen sinken, desto eher wird es möglich sein, das Virus langfristig kontrollierbarer zu machen und Schritt für Schritt einen Weg zurück zum Alltag zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Brehmer, MdB

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