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Frage von Claudia R. •

Frage an Hardy Lux von Claudia R. bezüglich Bildung und Erziehung

Schülerbeförderung

Warum müssen die Eltern in Brandenburg die Schülerbeförderung selbst zahlen? Berlin, Rostock und andere Städte haben es bereits abgeschafft.
Wann kommt es in Brandenburg?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.Claudia Reissmüller

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Dr. Reissmüller,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Kreise. Bei dieser Debatte ist es wichtig die Begriffe "Schülerbeförderung" und "Schülerticket" trennscharf zu benutzen. Schülerbeförderung bedeutet die Übernahme der Beförderung bzw. der notwendigen Fahrtkosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zwischen ihrer Wohnung und der besuchten Schule und zurück. Dabei ist hauptsächlich die Entfernung zwischen Schulort und Wohnort, also der Schulweg, entscheidend. Dabei sind laut Satzung (§4(2) Schülerbeförderungssatzung) folgende Mindestentfernungen des definierten Schulwegs je nach Jahrgangsstufe nötig:
- für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Jahrgangsstufe 2 km,
- für Schülerinnen und Schüler der 7. bis 10. Jahrgangsstufe 4 km,
- für Schülerinnen und Schüler der 11. bis 13. Jahrgangsstufe bzw. Berufsschulpflichtige gemäß § 39 Absatz 3 BbgSchulG 6 km.
Wenn der definierte Schulweg die Mindestentfernung überschreitet, werden die Kosten für die Schülerbeförderung auf Antrag in der Regel vom Landkreis übernommen. In Ausnahmefällen können auch unterhalb dieser Entfernungen die Kosten erstattet werden. Somit liegt hier bereits eine kostenlose Schülerbeförderung vor. Derzeit wird eine Überarbeitung dieser Richtlinie im Landkreis Barnim meines Wissens nach diskutiert.
Ein kostenloses Schülerticket, welches den Schülerinnen und Schülern in Brandenburg die Möglichkeit einräumt, auch unabhängig von der Entfernung und Wochentag kostenlos mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu fahren, ist ebenfalls auf Landesebene in der Debatte. Hier gibt es eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit dem VBB. Hier ist das Ergebnis allerdings noch offen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Frage beantworten.

Falls Sie dazu einmal selbst nachlesen wollen, bzw. Sie detaillierter in die Regelungen einsteigen wollen, finden Sie die Satzung für die Schülerbeförderung des Landkreises Barnim hier: https://www.barnim.de/fileadmin/barnim_upload/61_Strukturentwicklungsamt/Satzung_Sch%C3%BClerbef%C3%B6rderung_vom_02-2012.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Hardy Lux

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