Harald Wolf
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Frage von Peter H. •

Frage an Harald Wolf von Peter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Wolf,
ich danke für Ihre Antwort. Diese befriedigt nicht. Sie weichen einer konkreten Frage aus. Nun, wenn Sie meinen. Dann stellt sich die Frage nach der Erfüllung des §315 BGB. Die Forderung nach Offenlegung haben Sie bisher als demokratischer Sozialist nicht erfüllt. Oder wollen Sie dies jetzt tuen?
Natürlich darf jeder seine Meinung haben. Auch ich weiß wie ich Ihre Antwort meinerseits intensiv für mich beantworte.
Viel Erfolg bei Ihrer Vereinigung mit der WAsG!
Es grüßt Sie,
Ihr Peter Heimann

Harald Wolf
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Heimann,

zu Ihrem Verständnis: Das Verhältnis zwischen Kunden und Berliner Stadtreinigungsbetrieben ist nicht über das BGB, sondern über das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin geregelt. Dieses sieht in § 5, Absatz 2 einen Anschluss- und Benutzungszwang vor. Zu Ihrem weiteren Verständnis: die Gebührenfestlegung der BSR unterliegt ständiger Kontrolle: es wird ein externes Gutachten vergeben, dieses wird sodann dem Aufsichtsrat und anschließend der Preisprüfungsstelle vorgelegt.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Wolf