Harald Wolf
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Frage von Eberhard F. •

Frage an Harald Wolf von Eberhard F. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Wolf,

vielen Dank für die Antwort auf meine vorige Frage! Ein Hinweis sei gestattet: Es fehlt gerade an "geltenden Fall"höchstzahlen.
Berlin hat ein Landes-Immissionschutzgesetz, dass bestimmt, dass es an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen verboten ist, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Ruhe erheblich gestört wird.
Nach § 11 dieses Gesetzes können für öffentliche Veranstaltungen im Freien in Ausnahmefällen Genehmigungen erteilt werden.
Die Genehmigung muss entsprechend der Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (VeranstLärmVO) von den Umweltämtern Bescheidet werden.
Der Zweck dieser Verordnung soll es sein, insbesondere die Anwohner sowie die Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräuschimmissionen, die durch öffentliche Veranstaltungen im Freien verursacht werden, zu schützen.
Die Verordnung macht für störende Veranstaltungen aber keinerlei Unterschied zwischen Werktagen und Sonn- bzw. Feiertagen.
Nach meinen Beobachtungen nimmt die Zahl der lärmintensiven Veranstaltungen zu, die die Sonn- und Feiertagsruhe nicht beachten müssen. Die im Gesetz vorgesehene Ausnahmemöglichkeit wird teilweise sehr weit ausgelegt.
Die Zunahme von kulturellen Veranstaltungen (auch lärmintensiven) ist, nach Aussagen wichtiger Politiker, auch gewollt, um Berlin als attraktiven Standort (auch für Touristen) weiter zu etablieren und so Einnahmen zu generieren. Das Interesse von Anwohnern nach Nacht- und Sonntagsruhe wird oft hintenan gestellt.
Ich sehe bei dieser Politik die Gefahr einer „Ballermanisierung“ Berlins, bzw. bestimmter Stadtteile.
Was werden Sie und Ihre Partei tun, um die Sonntagsruhe von Anwohnern zu schützen? Werden Sie die VeranstLärmVO dahingehend ändern, dass der Schutz der Anwohner verbessert wird?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Harald Wolf
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr F.,

zunächst zu ihrem Hinweis auf meine Antwort zu ihrer vorigen Frage: Mir ist klar, dass es gegenwärtig keine "geltenden Fallhöchstzahlen" gibt. Insofern habe ich vielleicht nicht ausreichend präzise formuliert: Wir wollen, dass Fallhöchstzahlen, so wie sie mit der »Maßnahmeplanung zur nachhaltigen Sicherung der Aufgabenerfüllung der Berliner Jugendämter« entwickelt aber vom Senat ignoriert wurden, künftig gelten. Zu ihrer aktuellen Frage zunächst eine grundsätzliche Bemerkung: Bei aller Bedeutung des Tourismus für Berlin, die Stadt ist vor allem Lebens- und Arbeitsort für Berliner*innen und darf nicht zur bloßen Kulisse für große Events und Partys verkommen. Konzeptionen zur Entwicklung eines stadtverträglichen Tourismus zu erarbeiten halte ic für eine wichtige Aufgabe, an der politische Verantwortliche auf Landes- und Bezirksebene, die Tourismuswirtschaft, Visit Berlin als Marketinggesellschaft und Anwohnerinitiativen arbeiten müssen. Dazu gehört auch das von Ihnen angesprochene Thema des durch öffentliche Veranstaltungen im Freien verursachten Lärms und einer teilweise weiten Auslegung der entsprechenden Verordnung durch die Verwaltungen. Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation sehe ich z.B. in weiteren einer Beschränkung der Zahl der Ausnahmegenehmigungen (einschließlich der Möglichkeit differenzierter Regelungen für Sonn- und Feiertage) und eine Präzisierung der Kriterien für Ausnahmegenehmigungen, die den Ermessenspielraum einschränken würden.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Wolf