Harald Wolf
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Frage von Taoufic A. •

Frage an Harald Wolf von Taoufic A. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Wolf,

was unternimmt Ihre Behörde gegen die Kontogebührenerhöhung der Berliner Sparkasse?
Aus der Presse konnte ich entnehmen, dass Sie die Gebührenerhöhung überprüfen lassen wollen. Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen und ist Ihre Entscheidung für das Geldinstitut bindend?

Welche Möglichkeiten hat der "normale" Bürger gegen die Entscheidung der Bank vorzugehen?

Mit freundlichen Grüßen

Harald Wolf
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Abdi,

der normale Sparkassenkunde hat leider wenig Möglichkeiten. Bei einem Konto handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Institut und dem Kunden. Dort kauft er ein bestimmtes Produkt, einen Kontotyp zu den vereinbarten Vertragsbedingungen. Ändern sich diese, hat der Kunde nur die Möglichkeit, den Vertrag aufzulösen und zu einer anderen Bank zu gehen.

Wie Sie inzwischen sicher der Presse entnommen haben, hat der Senat und haben die ihn tragenden Parteien aber Ihren Einfluss bei der Sparkasse geltend gemacht, so dass die Gebührenerhöhung weniger drastisch ausfällt als angekündigt. Statt 8,50 € soll nun eine Gebühr von 5 € erhoben werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Ausreichend ist das aber nicht. So werden wir uns in nächster Zeit dazu verständigen, welche geeigneten Instrumente in Anwendung gebracht werden können, um das Recht auf ein Konto für jedermann auch praktisch zu ermöglichen. Es ist nicht hinnehmbar, dass gerade jene, die jeden Cent dreimal umdrehen müssen,bei den Kontoführungsgebühren am Stärksten belastet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Wolf