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Harald Petzold
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Harald Petzold von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Petzold,

es geht um Probleme bei der Anwaltshaftung: Plötzlich wird aus einem Anwalt der Feind senes früheren Mandanten.

Im Bekanntenkreis war das folgende Beispiel ein Thema: Eine Anwältin verhindert durch Versäumung der Frist eine vereinbarte Berufung. Ihre Berufshaftpflichtversicherung verweigert eine Entschädigung. Dann klagt der Mandant gegen die Anwältin. Der Mandant muss beweisen, dass es in der Berufung ein besseres Ergebnis gegeben hätte. Als Beweis legt dieser beim Gericht die von der Anwältin gefertigte Klageschrift vor. Wie kann jetzt die Anwältin darauf reagieren? Darf sie ihre Rechtsauffassung widerrufen und sogar Sachverhalte benutzen, die ihr in der Zeit ihrer Tätigkeit für den Mandanten bekannt wurden? Falls ja: Wäre das mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar?

Müssen Bundesgesetze(welche?) ergänzt werden?
Wie würde das Bundesverfassungsgericht reagieren?

Dass ein Schaden bewiesen werden muss, ist klar. Dürfen aber künstliche Hürden beim Ausmaß der Beweispflicht die Mandanten benachteiligen und Versicherungen oder Anwälten es leicht machen, Entschädigungen zu vermeiden?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Reth,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich erlaube mir, sie gemeinsam mit Ihrer Ergänzung und Anfrage vom 29.4.2015 zu beantworten und bitte Sie, unter dieser Antwort weiterzulesen.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Petzold, MdB