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Hans-Ulrich Rülke
FDP
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Frage von Fritz E. •

Frage an Hans-Ulrich Rülke von Fritz E. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Rülke,

Zugegeben, ich wohne nicht in Ihrem Bundesland, dennoch hoffe ich, dass Sie sich mit dem Thema meiner Frage auseinandersetzen werden. Es geht um die gleichgeschlechtliche Eheschließung in Ihrem Land.
Am letzten Samstagvormittag musste ich auf dem Berliner Radiosender Motor FM hören, dass Homosexuelle für ihr Ja-Wort auf dem Standesamt teilweise das 4-fache bezahlen müssen als heterosexuelle Paare.
Auf der Homepage heißt es:
"40 Euro - genau soviel kostet es in Deutschland, sich auf dem Standesamt das Ja-Wort zu geben. [...], es sei denn man ist schwul und heiratet in Baden Württemberg.
[...] müssen schwule Paare bis zu Viermal so viel blechen - in Heidenheim zum Beispiel 166 Euro.
Im Innovationsland, [...] ist man sogar so innovativ, dass dort Schwule gerne auch in Landratsamtshinterzimmern oder Kfz-Zulassungsstellen getraut werden."
http://www.motorfm.de/wort/schwule-zahlen-drauf-ein-ruckruf/

Ich möchte hier nicht über das Für und Wider der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft diskutieren. Darüber kann man verschiedene Meinungen haben. Sie sind jedoch zugelassen worden und gehören längst zur normalen Realität. Und nun wird hier doch über eine schreiende Ungerechtigkeit berichtet.
Bitte beantworten Sie mir, wie es sein kann, dass Paare für die gleiche Dienstleistung unterschiedliche Preise zahlen müssen? Dies dürfte doch wohl gegen die im Grundgesetz festgeschriebene Gleichbehandlung verstoßen?!
Stehen Sie dafür ein, diese Regelung beizubehalten oder gibt es bereits Pläne dies zu ändern? Soweit man dem Radio entnehmen konnte, fußt diese Ungleichbehandlung auf einer Regelung, die es den Gemeinden erlaubt für derlei Partnerschaften andere Gebühren zu erheben etc. Hier scheint Baden-Württemberg es anders zu machen als alle anderen (s. Link oben).
Warum?

Besten Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Ebert,

In Baden-Württemberg entscheiden in der Tat die Gebietskörperschaften über die Gebührenhöhe. Das daraus erwachsende Potential zur Diskriminierung ist von uns nicht gewünscht. Wir als FDP wären bereit, diese Regelung zu verändern. Unser Koalitionspartner sah das bisher immer anders. In Koalitionen ändert man bestehende Rechtsnormen entweder einvernehmlich oder gar nicht. Es besteht dann lediglich noch die Möglichkeit, den Versuch zu unternehmen, die Änderung unter der Drohung des Koalitionsbruchs durchzusetzen. Wenn Sie mich fragen, ob dieser Punkt uns hierfür ausreichend wichtig sei, so antworte ich mit einem klaren Nein.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke

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