(...) Die vielgescholtene ‚Vorratsdatenspeicherung‘ würde dazu führen, dass diese Daten einheitlich für sechs Monate gespeichert werden MÜSSEN. Das BVerfG hat dazu klare Vorgaben für die technischen Anforderungen gemacht, die der Gesetzgeber selbstverständlich beachten wird. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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