(...) Entscheidend ist: Die Quellen-TKÜ wurde auf Grundlage von § 100a der Strafprozessordnung (StPO) nach jeweiliger richterlicher Anordnung eingesetzt. Es geht nicht darum, die Bürger unkontrolliert flächendeckend zu überwachen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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