(...) Dieses führt aber nicht zu einer Schlechterstellung von hauptberuflich Selbständigen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Anstelle des erhöhten Beitragssatzes wird mit Einführung des Gesundheitsfonds ab dem 01. Januar 2009 für hauptberuflich Selbständige ein ermäßigter Beitragssatz (§ 243 i. (...)
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