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Hans-Georg Faust
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Frage von Simone S. •

Frage an Hans-Georg Faust von Simone S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Faust,

mit sehr großer Freude habe ich vernommen das der Bundesrat die künstliche Befruchtung wieder zu 100% von der GKV übernehmen lassen will.
Leider kann ich bisher nicht erkennen ob Niedersachsen nun auch dafür stimmt oder nicht. Da mein Mann und ich nur auf künstlichen Wege ein Kind bekommen können und auch nur zu den durchschnittst Verdienern zählen, können wir uns eigentlich eine künstlich Befruchtung nicht erlauben das heißt, in ca. 20 Jahren fehlt ein Steuer und Rentenzahler, ein Arbeiter und wir als Ehepaar werden zusätzlich geschröpft, weil wir ja auf natürlichen Wege keine Kinder bekommen können müssen wir noch die erhöhten Pflegekosten tragen, was ja eigentlich unfair ist. Ein künstliche Befruchtung würde bei uns (evtl. vielleicht 2 Versuche) ca. 4000€ kosten, das heißt nur für meinen Mann und mich, diese 2 Versuche müssten wir uns finanzieren lassen über einen Kredit, mit monatlichen Abzahlungen, das Geld könnten wir deswegen nicht in die Wirtschaft stecken. Aber das schlimmste ist das die GKV für alles Geld haben nur nicht für unsere Zukunft? Es gibt genügend Frauen die aus diesem Grunde zum Psychiater
gehen müssen, selbst da könnte man die Kosten für die GKV einsparen. Also wir persönlich finden es super wenn die dumme Gesetzt von 2004 endlich wieder zurückgenommen wird. Aber eine Frage habe ich noch und es wäre schön wenn ich eine Antwort bekommen könnte. AB WANN könnte das Gesetzt wieder geändert werden??? Also ich finde diese Geld was die GKV da in die künstliche Befruchtung investiert ist eine Investition in unser aller Zukunft stimmen Sie mir da nicht auch zu? Wozu braucht ein Manager von einer GKV Millionen von Gehalt vielleicht sollte man erstmal da sparen, aber doch nicht immer bei uns und ich glaube ich spreche da nicht nur für uns alleine. Bitte Herr Dr. Faust sprechen Sie mal mit einer betroffen Frau und dann werden Sie verstehen wie wertlos wir uns in diesen Fall fühlen. Bitte helfen auch Sie und ihre Kollegen uns.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schwarz,

als Arzt und als Familienvater kann ich Ihren Wunsch, einem Kind das Leben zu schenken, sehr gut verstehen. Ich möchte zunächst einmal die Gründe dafür vortragen, wie es zu diesen Änderungen gekommen ist:
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) aus dem Jahr 2003 wurde der Leistungsanspruch auf künstliche Befruchtung, § 27a SGB V, neu geregelt. Seit 2004 werden 3 statt 4 Versuche zur Herbeiführung einer Schwangerschaft von den gesetzlichen Krankenkassen anteilig übernommen. Die Kostenübernahme beträgt seitens der gesetzlichen Krankenkassen 50 Prozent. Für die einzelne Behandlung fallen nach Unterlagen des Bundesverbandes Reproduktionsmedizinischer Zentren (BRZ) je nach Behandlungsmethode zwischen 200 Euro bis 3.400 Euro bei der Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) pro Versuch an. Die unter der Regierungsverantwortung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) durchgesetzte Einschränkung der Förderung wurde seinerzeit für erforderlich gehalten, um die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Bereich von versicherungsfremden Leistungen - die Leistung von künstlicher Befruchtung ist eine versicherungsfremde Leistung – nicht ausufern zu lassen.
Für eine Beschränkung der Versuchszahl und die Einführung einer Altersgrenze spricht, dass die Erfolgsaussichten der künstlichen Befruchtung nach dem dritten Versuch und mit zunehmendem Lebensalter der Frau immer geringer werden. Auch in anderen europäischen Ländern bestehen eingeschränkte Leistungsansprüche zur künstlichen Befruchtung. In den meisten Ländern werden Behandlungen und Arzneimittel nur teilweise und nur für eine beschränkte Anzahl von Zyklen erstattet.

Der Bundesrat hat der von Ihnen angeführten Initiative des unionsgeführten Saarlandes mit großer Mehrheit zugestimmt, somit auch das unionsgeführte Niedersachsen. Laut Stellungnahme des fachlich zuständigen Bundesgesundheitsministeriums, vertreten durch die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Marion Caspers-Merk (SPD), auf Bundestagsdrucksache 16/10097, vom 4. August 2008, ist derzeit eine Änderung der diesbezüglichen Regelungen (§ 27a SGB V) nicht beabsichtigt.

Ich begrüße aber grundsätzlich diese Initiative des Bundesrates. Es bestehen jedoch bei mir Bedenken dahingehend, ob es richtig ist, diese familienpolitisch sinnvolle Maßnahme ausschließlich aus Mitteln der GKV zu finanzieren oder ob es nicht gerechter ist, die künstliche Befruchtung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln (Modell Österreich) mitzufinanzieren. Daher werde ich diesbezüglich Kontakt zu meinen für die Familien- und Sozialpolitik zuständigen Fachkollegen aufnehmen und nach gemeinsamen Lösungsmöglichkeiten suchen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans Georg Faust, MdB