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Hans-Georg Faust
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Frage von Hendrik G. •

Frage an Hans-Georg Faust von Hendrik G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Hans Georg Faust,

wie rechtfertigen sie die immensen Einschnitte im Gesundheitssystem, die seit 2003 auch unter ihrer Mitarbeit vollzogen wurden? Meine Mutter ist 55 Jahre alt und arbeitet seit 25 Jahren als Ärztin, seit 15 Jahren in einer Gemeinschaftspraxis. Durch die Einführung der Pauschalleistungen, und das AABG haben sich ihre Einnahmen dermaßen stark reduziert, dass es fraglich ist, ob sie die Praxis noch bis ins Rentenalter "retten" kann. Es geht hier also nicht um das "Luxusproblem" eines Mediziners, sondern um die Frage, warum ein hochqualifizierter Akademiker in diesem Land dermaßen ausgenutzt wird. Zudem stehen keinerlei steuerliche Erleichterungen zur Verfügung: Während ein Handwerksmeister sämtliche Kosten steuerlich absetzen kann, wird dies dem Arzt verboten. Dabei muss er ein Arbeitszimmer Zuhause führen um den Notdienst zu leisten und er braucht ein Auto um Hausbesuche zu machen.
Gleichzeitig werden die Patienten von den Krankenkassen für eine gesunden Lebensweise dermaßen finanziell vergütet, dass ich mich frage, ob man hier nicht besser die Kostenverursacher an die Kasse bittet.
Meine Mutter beschäftigen diese Probleme sehr, da sie große Angst hat eines Tages mit leeren Händen dazustehen, obwohl sie ihr Leben lang hart gearbeitet hat. Ihre Praxis ist immer mit Patienten gefüllt, doch sie wird für ihre Leistungen durch das AABG nicht für das ganze Quartal bezahlt. Glauben sie nicht auch, man sollte aufhören die Ärzte als „Mellkuh der Nation“ zu missbrauchen nur weil der Glaube verbreitet ist, man würde als Arzt (noch) viel Geld verdienen in diesem Land verdienen?

Mit freundlichen Grüßen,

Hendrik Große-Homann

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Sehr geehrter Herr Große-Homann,

ich freue mich sehr darüber, dass Sie sich sowohl für ihre Mutter als auch für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland einsetzen und hier über „abgeordnetenwatch“ deutlich machen, was die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte jeden Tag zu leisten haben. Als Anästhesist - ich bin noch regelmäßig im Krankenhaus als Arzt tätig – weiß ich sehr gut, was die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen zu leisten haben und wie differenziert die ärztlichen Einkommensverhältnisse zu bewerten sind. Deshalb freue ich mich darüber, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss mit seinen Beschlüssen vom 27./28. August 2008 die zentralen Beschlüsse aus dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) zur ärztlichen Vergütungsreform fristgerecht umgesetzt hat. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) werden nun ab 2009 rund 2,7 Mrd. Euro mehr zur Vergütung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte von den gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Dieser Honorarabschluss für die Vertragsärzte markiert einen Meilenstein in der Geschichte der niedergelassenen Ärzte, denn dieser Anstieg in der Vergütung von Ärztinnen und Ärzten ist der höchste seit dem Bestehen der ärztlichen Selbstverwaltung, der jemals realisiert werden konnte.
Im Bereich der KV Westfalen-Lippe werden somit rund 262,4 Mio. Euro bzw. gut 8,7 Prozent mehr an finanziellen Mitteln, so die Simulationsrechnung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), zur Vergütung der ärztlichen Tätigkeit zur Verfügung stehen. Besonders hervorzuheben ist, dass die Bemessung, Verteilung und Weiterentwicklung des Honorars künftig nach neuen, an der Morbidität und Praxiskostensteigerung orientierten Kriterien geschieht. Dies hat für die Ärzteschaft zur Folge, dass die seit 1993 gesetzlich fixierte Orientierung an der Beitragssatzstabilität und damit an der exogenen vorgegebenen Steigerung der Grundlohnsumme beendet ist.
In diesem Zusammenhang ist auch wichtig deutlich zu machen, dass sichergestellt worden ist, dass extrabudgetär vereinbarte Leistungen wie die belegärztliche Versorgung, die Geburtshilfe, sowie die Früherkennung und Vorsorge (Früherkennung von Krankheiten bei Kindern und Erwachsenen, Mammografie-Screening und Mutterschaftsvorsorge) durch diese Honorarreform nicht abgewertet werden, sondern dass diese ärztlichen Tätigkeiten eine Aufwertung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) erfahren.

In Zukunft richten sich die Honorarerhöhungen für die Ärztinnen und Ärzte nach der Morbidität, der Verlagerung von Behandlungen aus der Klinik in die Praxis und nach dem medizinischen Fortschritt. Diese Verbesserungen – vor allem die Abkopplung von der Grundlohnsummenanbindung bei der Berechung der ärztlichen Vergütung sind für die Ärzteschaft ein gutes Ergebnis und führen dazu, dass die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten sichergestellt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans Georg Faust MdB