
(...) Rechtlich geht es darum, daß die Bundeswehr eine Parlamentsarmee ist und sein soll, daß also die konkrete Beteiligung der Bundeswehr an Kampfeinsätzen nur mit Zustimmung des Deutschen Bundestages zulässig ist. Deshalb können zwar Bundeswehrsoldaten in Stäben der NATO tätig sein und bleiben, ohne daß in jedem Einzelfall der Bundestag zustimmen muß. (...)