Hakan Demir
Antwort 21.04.2024 von Hakan Demir SPD

Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Diese wurden von diversen Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetz im Deutschen Bundestag geäußert und von uns sehr ernst genommen.

Hakan Demir
Antwort 12.06.2024 von Hakan Demir SPD

Minderjährige ab 14 Jahren müssen die Erklärung selbst abgeben.

Hakan Demir
Antwort 12.06.2024 von Hakan Demir SPD

In erster Linie schafft das Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung ab: Bislang musste ein:e Richter:in über den Antrag eines Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages entscheiden.

Hakan Demir
Antwort 11.06.2024 von Hakan Demir SPD

Im parlamentarischen Prozess haben wir noch Änderungen in den § 3 Absatz 3 eingefügt.

Hakan Demir
Antwort 21.04.2024 von Hakan Demir SPD

Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Diese wurden von diversen Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetz im Deutschen Bundestag geäußert und von uns sehr ernst genommen.

Hakan Demir
Antwort 11.06.2024 von Hakan Demir SPD

Natürlich sind Sie nach Personenstandsänderung weiterhin Elternteil Ihres Kindes.