
Aktuell ist es so, dass sowohl bei der Ermessenseinbürgerung als auch bei der Anspruchseinbürgerung Ausnahmen möglich sein können
©Max Neudert
Aktuell ist es so, dass sowohl bei der Ermessenseinbürgerung als auch bei der Anspruchseinbürgerung Ausnahmen möglich sein können
Teil der Staatsangehörigkeitsreform ist weiterhin (und wie im Koalitionsvertrag vereinbart), dass Kinder ausländischer Eltern, die seit fünf Jahren einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, bei Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen.
Wir arbeiten als Koalition weiterhin gut zusammen, ich sehe derzeit keine Anzeichen, dass die Koalition vorzeitig beendet wird.
Ein wichtiger Hinweis schon einmal: nach dem neuen Gesetz soll bei sogenannten "besonderen Integrationsleistungen" die Einbürgerung schon nach bis zu 3 Jahren möglich sein.
Ich bin zuversichtlich, dass der Gesetzgebungsprozess so umgesetzt wird, dass ein Inkrafttreten zum 1. April eingehalten werden kann.
Wenn die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft getreten ist, dann wird es keine Beibehaltungsgenehmigung mehr geben - doppelte Staatsbürgerschaften sind damit ja möglich.